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Hinzuverdienst bei RenteSo viel dürfen Sie steuerfrei hinzuverdienen – und das gilt ab 2026

Seit 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Für andere Rentenformen gelten weiterhin bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Ein Überblick über die aktuellen und künftigen Regelungen.Saskia Patermann und Dörte Neitzel 17.11.2025 - 13:36 Uhr Artikel anhören

Für Rentnerinnen und Rentner gilt eine Hinzuverdienstgrenze.

Foto: IMAGO / Shotshop

Düsseldorf. Immer mehr Menschen in Deutschland sind auch im Ruhestand beruflich aktiv. Laut Statistischem Bundesamt gehen inzwischen 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner einer Erwerbstätigkeit nach. Viele von ihnen arbeiten sogar mehr als 20 Stunden pro Woche.

Wer im Alter weiterarbeitet, sollte allerdings wissen, welche Regeln für den Hinzuverdienst gelten. Für Frührentnerinnen und Frührentner stellt dies seit 2023 kein Problem mehr dar. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Für andere Rentenarten gelten bestimmte Grenzen, die in den vergangenen Jahren deutlich angehoben wurden. Wie viel Sie 2025 neben der Rente verdienen dürfen, erfahren Sie hier.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente 2025

Hinzuverdienstgrenzen gelten nach wie vor bei einer Erwerbsminderungsrente. Dabei unterscheidet die Rentenversicherung zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Hier zählen Angestelltenlöhne, Gewinne aus Selbstständigkeit oder Vorruhestandsgelder zum Hinzuverdienst. Zusätzlich können Krankengeld, Verletztenrente oder Übergangsgeld als Zuverdienst gelten.

1. Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt anstelle der bisherigen Hinzuverdienstgrenze eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße von 3745 Euro. Für 2025 wurde diese Grenze durch die Deutsche Rentenversicherung auf 19.661,25 Euro beziffert (2024: 18.558,75 Euro). Wichtig dabei ist, dass die Tätigkeit das festgestellte Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich nicht überschreitet.

2. Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

Erhält der Rentner eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, beträgt die Hinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Maßgeblich dafür ist Paragraph 96a des Sechsten Sozialgesetzbuches. Hier gilt dabei ein Leistungsvermögen von täglich unter sechs Stunden. Seit dem 1. Januar 2025 ist daher ein Mindesthinzuverdienst von 39.322,50 Euro (2024: 37.117,50 Euro) möglich. Das gibt die Deutsche Rentenversicherung an. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.

Erwerbsminderungsrente: Welche Hinzuverdienstgrenzen ab 2026 gelten

Ab Januar 2026 steigt die monatliche Bezugsgröße auf 3955 Euro. Grundlage dafür sind die am 8. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026. Sie knüpfen an die Lohnentwicklung des Jahres 2024 an. Da diese mit einem Plus von 5,16 Prozent deutlich positiv ausfiel, steigen auch die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung.

Somit erhöht sich der erlaubte Jahresverdienst für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente auf 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente gilt ab Januar 2026 eine jährliche Mindestgrenze von 41.527,50 Euro.

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Hinzuverdienstgrenze bei Hinterbliebenenrente

Wer eine Hinterbliebenenrente erhält, also Witwe oder Witwer ist, unterliegt ebenfalls Einkommensgrenzen. Allerdings wird der Hinzuverdienst in diesem Fall anders angerechnet als bei der Altersrente und Erwerbsminderungsrente.

Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Dies schreibt Paragraf 97 des Sechsten Sozialgesetzbuches vor. Kinder mit Anspruch auf Waisenrente erhöhen den Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwertes. Seit der Erhöhung der Rente zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent gilt derzeit ein Freibetrag für den Hinzuverdienst von bundeseinheitlich 1.076,86 Euro (netto). Der Deutschen Rentenversicherung zufolge kommen für jedes minderjährige Kind dann 228,42 Euro pro Monat zum Freibetrag hinzu. Empfänger einer Waisenrente müssen hingegen keine Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Welche Einkünfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?

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Unter das zu berücksichtigende Einkommen bei Hinterbliebenenrenten fallen viele Einkünfte: Löhne, Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Ebenso zählen Krankengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Zusatzrenten und Vermögenseinkommen dazu – also etwa Zinsen oder Mieten. Dabei werden sie mit unterschiedlichen Prozentsätzen zwischen 13 und 40 Prozent dem Einkommen hinzugerechnet und ergeben ein fiktives Nettoeinkommen. Ist dieses Nettoeinkommen höher als der Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Die Richtlinien basieren ebenfalls auf Paragraph 97 des Sechsten Sozialgesetzbuches.

Dieser Artikel erschien bereits im Januar 2022. Der Artikel wurde am 13.11.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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