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Kommentar2G oder 3G? Bund und Länder müssen sich schleunigst auf einheitliche Regeln verständigen

Die Bundesländer verfolgen bei Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte unterschiedliche Strategien. Das ist wenig zielführend – wie etwa in Berlin.Jürgen Klöckner 15.09.2021 - 17:57 Uhr Artikel anhören

In den Bundesländern herrschen unterschiedliche Zugangsregeln.

Foto: dpa

Für Ungeimpfte wird es ungemütlich. Nach Hamburg haben sich weitere Bundesländer für das 2G-Optionsmodell entschieden: Betreiber und Veranstalter können künftig entscheiden, ob sie nur Genesene und Geimpfte einlassen und dann nahezu vollständig von Corona-Auflagen befreit sind – oder ob sie weiterhin auch Getesteten Zugang gewähren.

Der Ansatz ist im Grunde verständlich. Weil sich Bund und Länder gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben, versuchen sie nun mit anderen Mitteln, Menschen zur Impfung zu bewegen. Eine hohe Impfquote ist die Voraussetzung für die Rückkehr zum weitestgehend normalen Leben.

Erst kürzlich hob beispielsweise Dänemark alle Maßnahmen bei einer Impfquote von über 70 Prozent auf. Und in England war vergleichsweise früh ein großer Teil der Bevölkerung immunisiert, sodass London bereits im Juli Einschränkungen zurückgenommen hatte.

In Deutschland sind zwar erst etwas mehr als 62 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Doch es ist legitim, dass nun zumindest Maßnahmen für Geimpfte und Genesene entfallen. Schließlich hat jeder die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Ärgerlich ist allerdings, dass bei den Regeln nach wie vor jedes Bundesland macht, was es will. In Bayern ist 2G „nicht verboten, aber nicht vom Staat vorgeschlagen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nordrhein-Westfalen setzt weiterhin auf die 3G-Regel. Und in Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bekommen Ungeimpfte nur dann keinen Zutritt mehr, wenn sich die Corona-Lage verschlechtert.

2G, 3G, 2G-Optionsmodell und 2G-Plus – es fehlt eine einheitliche Strategie

Eine bundesweit einheitliche Strategie? Fehlanzeige. Dass diese dringend nötig wäre, zeigt die mittlerweile zurückgenommene, aber katastrophale Entscheidung des Berliner Senats, die Zugangsbeschränkungen auch bei Kindern anzuwenden. Epidemiologisch mag das vielleicht noch erklärbar sein, da sich unter Zwölfjährige noch nicht impfen lassen können und somit anfälliger für das Virus sind.

Ansonsten ist diese Regel aber blanker Irrsinn, da sie erneut jene bestraft, die in der Pandemie ohnehin zu kurz gekommen sind: Kinder, die nichts dafürkönnen, dass für sie noch kein Impfstoff zugelassen ist.

Bund und Länder müssen sich deswegen schleunigst auf einen einheitlichen Weg einigen. Nicht nur die Bevölkerung, auch Hoteliers, Gaststätten, der Einzelhandel und andere Wirtschaftszweige haben den Wildwuchs zu Recht satt.

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Worüber die 2G-Regel auch nicht hinwegtäuschen darf, ist, dass weiterhin ein gewisses Maß an Vorsicht nötig ist. Studien haben gezeigt, dass auch die Nachlässigkeit von Geimpften und Genesenen zu Infektionen führen kann. In Münster wurde kürzlich eine Partynacht in einem Klub zu einem Superspreader-Event – trotz 2G. Von 380 Gästen steckten sich mindestens 63 Menschen an.

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