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Clan-KriminalitätMinisterium schlägt leichtere Abschiebung von Clan-Angehörigen vor

Ob Clan-Angehörige, die nicht kriminell sind, künftig schneller ausgewiesen werden könnten, prüft das Innenministerium nun. Eine ähnliche Regelung gibt es nur bei Terrorismusbekämpfung. 08.08.2023 - 14:41 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Faeser hatte sich nach den Gesprächen offen gezeigt für Gesetzesänderungen, die zu einer besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht führen.

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Berlin. Das Bundesinnenministerium hat einen Vorschlag gemacht, wie Angehörige krimineller Clans oder anderer Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Zukunft leichter abgeschoben werden könnten. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Mitglieder terroristischer Vereinigungen.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, betonte allerdings am Montag in Berlin, einen konkreten Gesetzentwurf gebe es noch nicht. Der Vorschlag sei vielmehr Teil eines „Diskussionspapiers“, zu dem es einen „laufenden Abstimmungsprozess mit den Ländern und Kommunen“ gebe.

Nach Angaben des Sprechers, wäre – sollte der Vorschlag umgesetzt werden – für eine erleichterte Abschiebung nicht mehr zwingend eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung notwendig. Vielmehr wäre es dann so, „dass eine Ausweisung möglich sein soll, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist“.

Mit Blick auf kriminelle Clans sagte er, dass bei jedem einzelnen Familienmitglied, das entsprechend der neuen Regelung abgeschoben würde, ein Bezug zu kriminellen Aktivitäten vorhanden sein müsste. Er betonte: „Eine Familienzugehörigkeit ist keine kriminelle Aktivität“. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über den Vorschlag berichtet.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage mit, die vorgeschlagene Regelung entspreche dem Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände. Einschränkend sagte sie: „Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann, soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.“

Faeser will Verlängerung des Ausreisegewahrsam

Bei Treffen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit Vertretern von Ländern und Kommunen im Frühjahr hatte es neben Vereinbarungen für einen besseren Datenaustausch zu Flüchtlingen und Asylbewerbern auch Forderungen nach mehr Unterstützung vom Bund bei der Vorbereitung von Abschiebungen gegeben. Für Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern sind die Bundesländer verantwortlich.

Der Bund leistet aber auch jetzt schon Unterstützung, etwa durch die Begleitung von Abschiebungen durch die Bundespolizei. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern werden Informationen ausgetauscht, um Abschiebungen sogenannter Gefährder voranzutreiben. Dabei handelt es sich um Menschen, denen die Polizei schwere Gewalttaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut.

Faeser hatte sich nach den Gesprächen offen gezeigt für Gesetzesänderungen, die zu einer besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht führen. In diesem Zusammenhang steht auch ein weiterer Vorschlag aus ihrem Ministerium, der in den vergangenen Tagen für Diskussionsstoff gesorgt hatte.

Dabei geht es um eine mögliche Verlängerung des Ausreisegewahrsams. Derzeit ist der Ausreisegewahrsam bis zu zehn Tage lang möglich, Faeser schlägt eine Erweiterung auf bis zu 28 Tage vor. Damit sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten.

Ein Teil der älteren Clanmitglieder ist staatenlos und kann deswegen oft nicht abgeschoben werden.

Foto: dpa

In Berlin haben besonders die jüngeren Mitglieder von Clans mit Wurzeln in arabischen Ländern meist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Teil der älteren Mitglieder ist hingegen staatenlos und kann deswegen oft nicht abgeschoben werden.

Laut dem Berliner Lagebild zur Clankriminalität waren im Jahr 2021 rund 43 Prozent der 519 Menschen, die diesem Milieu zugerechnet wurden, deutsche Staatsbürger. Bei fast jedem Fünften (19 Prozent) war die Staatsangehörigkeit unbekannt oder ungeklärt. Die drittgrößte Gruppe waren Libanesen (rund 16 Prozent).

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Kennzeichnend für Clan-Kriminalität sind nach Auffassung des Bundesinnenministeriums „ein hoher Abschottungsgrad durch die von ethnischer Zugehörigkeit geprägten Familienstrukturen, ihr hohes Mobilisierungs- und Aggressivitätspotenzial sowie eine praktizierte Paralleljustiz, die den staatlichen Strafverfolgungsanspruch negiert und den Rechtsstaat in Frage stellt“.

dpa
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