Beobachtung durch Verfassungsschutz: Ampelpolitiker fordern dienstrechtliche Konsequenzen für Maaßen
Berlin. In der Ampelkoalition ist eine Debatte über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen für den früheren Spitzenbeamten Hans-Georg Maaßen entbrannt. Anlass ist, dass der frühere Verfassungsschutzpräsident selbst ins Visier seiner ehemaligen Behörde geraten ist.
„Wenn die Ergebnisse seiner Überwachung durch den Verfassungsschutz zeigen, dass er selbst zum Verfassungsfeind mutiert ist, ist ein Disziplinarverfahren gegen diesen Spitzenbeamten mit allen möglichen Konsequenzen unabdingbar“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner dem Handelsblatt. „Seine besondere Treuepflicht gegenüber unserem demokratischen Staat erlischt auch im Ruhestand nicht.“ Wegsehen sei für eine wehrhafte Demokratie keine Option. Auch die Grünen fordern Konsequenzen.
Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki warnte vor vorschnellen Bewertungen. Maaßen sei „sicherlich politisch grenzwertig unterwegs“, sagte der Bundestagsvizepräsident dem Handelsblatt. „Ob er aber verfassungsfeindlich agiert – was ein schwerer Vorwurf ist –, kann ich nicht bewerten, weil ich dafür keine handfesten Belege habe.“
Zugleich gab Kubicki zu bedenken, dass das Grundgesetz in Bezug auf Individualrechte wie die Meinungsfreiheit einen sehr weiten Rahmen setze. Er erwarte daher, dass der Verfassungsschutz „sehr gute Gründe hat, diese Einstufung vorzunehmen“.
Generell sind für politische Beamte im einstweiligen Ruhestand, was auf Maaßen zutrifft, disziplinarrechtliche Konsequenzen möglich, wenn sich die betreffenden Personen nicht durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Ende 2023 wurden die Hürden für ein disziplinarrechtliches Vorgehen gegen Bundesbeamte abgesenkt.
Hans-Georg Maaßen spricht von „Missbrauch des Verfassungsschutzes“
Möglich sind demnach auch die Entfernung aus dem Staatsdienst und die Aberkennung des Ruhegehalts, das Maaßen derzeit als Beamter bezieht. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. April in Kraft. Im Fall Maaßen müsste ein solches Disziplinarverfahren vom Bundesinnenministerium eingeleitet werden.
„Sieht der Dienstherr die verfassungsfeindliche Einstellung als erwiesen an, folgt daraus in aller Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis“, sagte der Staatsrechtler Ulrich Battis dem Sender RBB. „Und damit einher geht auch der Verlust der Versorgungsansprüche als Beamter.“
Zuvor hatten das ARD-Politmagazin „Kontraste“ und das Nachrichtenportal T-Online darüber berichtet, dass Maaßen in den Fokus des Inlandsnachrichtendienstes geraten ist. Der heutige Vorsitzende der „Werteunion“, der mit seiner Gruppierung als Partei bei der Europawahl antreten will, hatte die Berichte bestätigt.
Auf der Plattform X schrieb Maaßen, dass er beobachtet werde. In dem Tweet veröffentlichte er ein Schreiben der Behörde an seine Anwälte und erklärte dazu, dass es „keinerlei substanziierte Belege“ enthalte, die eine Beobachtung rechtfertigten.
An Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewandt, ergänzte er: „Das ist ein Missbrauch des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung politischer Gegner und ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“
CDU wirft Maaßen politische Radikalisierung vor
Der Verfassungsschutz teilte auf Anfrage lediglich mit, dass er sich aufgrund des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht zu Einzelpersonen äußert.
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sagte: „Die aufwiegelnden Äußerungen von Hans-Georg Maaßen sind nicht nur unerträglich, sondern bergen auch eine ernsthafte Gefahr für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben.“ Dass Maaßen nun vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet werde, erfordere es, dienstrechtliche Konsequenzen gegen ihn verstärkt ins Auge zu fassen.
Maaßen war nach der Entscheidung, dass die „Werteunion“ eine Partei werden soll, aus der CDU ausgetreten. Dort wird ihm eine politische Radikalisierung und eine Nähe zur AfD vorgeworfen, die ihrerseits in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
Den SPD-Politiker Stegner überrascht der Vorwurf der Radikalisierung nicht. „Herr Maaßen hat bekanntermaßen am Ende seiner Führungsverantwortung als Verfassungsschutzpräsident eher die Verfassungsfeinde vor der Verfassung geschützt als umgekehrt“, sagte er. Deshalb sei Maaßen zu Recht aus dem Amt entfernt worden. „Seine politische Entwicklung ist mehr und mehr in Richtung rechts außen abgedriftet.“
Maaßen war als damaliger Verfassungsschutzpräsident im Spätsommer 2018 wegen einer Aussage zu Demonstrationen in Chemnitz in die Kritik geraten. Zu den Demonstrationen war es gekommen, nachdem ein Deutscher getötet worden war.
Auslöser für die Kontroverse um Maaßen war ein Video, das Jagdszenen auf ausländische Menschen zeigen soll. Maaßen hatte damals bezweifelt, dass es zu „Hetzjagden“ gekommen sei, und entfachte damit eine Debatte auch um seine Person und seinen Job als Verfassungsschutzchef. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) versetzte Maaßen nach langem Hin und Her in den einstweiligen Ruhestand.
Erstpublikation: 01.02.2024, 00:26 Uhr.