Konjunkturprogramm: Koalition könnte Teile der Konjunkturhilfen ohne Zustimmung des Bundestags beschließen
Der Bundesfinanzminister hat noch viel Geld übrig, das der Bundestag ihm bewilligt hat.
Foto: dpaBerlin. Werner Gatzer (SPD) versuchte den Haushaltspolitikern ihre Sorgen zu nehmen. Noch mehr Schulden in diesem Jahr seien vielleicht gar nicht groß nötig, auch nicht für das geplante Konjunkturprogramm, sagte der Haushalts-Staatssekretär am Mittwoch in der Ausschusssitzung. Man habe aus dem ersten Rettungspaket für die Wirtschaft schließlich noch jede Menge Geld übrig.
Dann allerdings folgte ein Nebensatz, der bei den Abgeordneten doch alle Alarmglocken schrillen ließ. Es gebe ja auch die Möglichkeit, über sogenannte „überplanmäßige Ausgaben“ Projekte zu beschließen, führte Gatzer aus. Der Fachterminus aus der Haushaltspolitik hat es in sich, denn er bedeutet nichts anderes, als dass die Bundesregierung wesentliche Teile des Konjunkturpakets am Bundestag vorbei beschließen könnte.
Das dämmerte in den vergangenen Tagen auch mehr und mehr den Bundestagsfraktionen. Sie fürchten, sie könnten beim Schnüren des Konjunkturpakets, das am nächsten Dienstag von Union und SPD beschlossen werden soll, in eine reine Zuschauerrolle gedrängt werden und dass wesentliche Beschlüsse von der Regierung am Parlament vorbei gefasst werden.
In den Fraktionen kam es daher am Mittwoch und Donnerstag zu hektischer Betriebsamkeit. Die Grünen ließen prüfen, ob die diskutierte Abwrackprämie ohne Zustimmung des Bundestags auf den Weg gebracht werden könnte. Die FDP kramte im Bundestagsarchiv und fand ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1973, das finanziellen Entscheidungen der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestags einen Riegel vorschieben soll.
Die Fraktionschefs von Union und SPD sahen sich sogar zu einem seltenen gemeinsamen Gastbeitrag genötigt. Am Deutschen Bundestag führe bei allen wegweisenden Entscheidungen in den nächsten Wochen „kein Weg vorbei“, mahnten Ralph Brinkhaus und Rolf Mützenich im „Spiegel“.
Blankoscheck für Scholz
Der Bundestag hat sich seine potenzielle Selbstentmachtung allerdings selbst eingebrockt. Zu Beginn der Coronakrise genehmigten die Abgeordneten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine sogenannte „globale Mehrausgabe“ in Höhe von 55 Milliarden Euro.
Eine „globale Mehrausgabe“ ist eine Art Blankoscheck zur Bekämpfung der Coronakrise. Scholz kann dadurch mittels sogenannter „überplanmäßiger Ausgaben“ Projekte ohne Zustimmung des Bundestags auf den Weg bringen.
Dieses Vorgehen schien zunächst Sinn zu machen, sollte es doch sicherstellen, dass die Regierung die historische Krise möglichst effektiv bekämpfen kann. Im Nachhinein stellt sich aus Sicht der Abgeordneten ihre eigene Entscheidung allerdings etwas anders dar.
Denn Scholz musste den Spielraum bislang gar nicht ausschöpfen. Mindestens 60 Milliarden Euro aus dem ersten Nachtragshaushalt hat er noch übrig. So hat er von der globalen Mehrausgabe in Höhe von 55 Milliarden Euro bislang erst 20 Milliarden ausgegeben.
Auch wurden aus dem Soforthilfen-Programm für Kleinstunternehmen, das die Regierung zu Beginn der Krise aufgelegt hatte, erst 12,6 Milliarden Euro abgerufen. Insgesamt hatte die Bundesregierung dafür 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Hier dürfte am Programmende viel Geld übrigbleiben.
Statt per Kanzlermehrheit – also der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament – einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen, könnte die Bundesregierung diese übrig gebliebenen Mittel nutzen, um umstrittene Milliardenmaßnahmen ohne Parlamentsbeteiligung auf den Weg zu bringen. Etwa eben eine neue Abwrackprämie, um den Autoverkauf anzukurbeln. Oder den von der SPD geforderten Kinderbonus für Familien, der ebenfalls umstritten ist.
In den Fraktionen kann man sich zwar nicht so recht vorstellen, dass die Bundesregierung maßgebliche Beschlüsse wirklich am Parlament vorbei trifft. Doch die Unzufriedenheit nimmt spürbar zu. "Von diesen sogenannten 'überplanmäßigen Ausgaben' wird langsam über Gebühr Gebrauch gemacht", sagt FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke. "Langsam reißt bei mir der Geduldsfaden." Die Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative drohe sich in dieser Krise zu sehr in Richtung Regierung zu verschieben.
Auch Brinkhaus und Mützenich schreiben in ihrem Beitrag, man werde „in den kommenden Monaten überprüfen, wie die Bundesregierung mit in der Krise beschlossenen Verordnungsermächtigungen umgegangen ist“. Mit anderen Worten: Die Fraktionschefs fühlen sich offenbar übergangen.