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PharmaindustrieWas das GKV-Urteil für den Standort Deutschland bedeutet

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der Pharmaindustrie gegen Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgewiesen. Für die Branche könnte das weitreichende Folgen haben.Britta Rybicki 17.07.2025 - 19:18 Uhr Artikel anhören
Medikamente: Neue Regeln drücken die Preise – zulasten der Hersteller. Foto: dpa

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bestimmte Sparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind rechtens. Zwei Pharmaunternehmen hatten gegen neue Preisregeln und Rabatte auf Arzneimittel im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes geklagt – aber verloren.

Hintergrund ist das Milliardendefizit der Krankenkassen. Mit dem Gesetz plant die Bundesregierung, die Ausgaben der GKVs einzudämmen. An der Spitze der Kostenliste standen im ersten Quartal 2025 laut dem Bundesgesundheitsministerium mit 14,2 Milliarden Euro die Ausgaben für Medikamente – ein Anstieg von sechs Prozent. Die neuen Preisregeln sollen die Entwicklung bremsen.

Die beiden Pharmafirmen, die vor dem Verfassungsgericht Klage eingereicht hatten, argumentierten, dass diese Eingriffe ihre unternehmerische Freiheit verletzen. Auch Branchenverbände befürchten weitreichende Folgen für die Pharmaindustrie, etwa sinkende Investitionsbereitschaft, wachsende Planungsunsicherheit und mittel- bis langfristig auch Auswirkungen auf die medizinische Versorgung.

Worum ging es bei der Klage?

Ein zentraler Punkt des Streits vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Regelung, dass Pharmaunternehmen höhere Rabatte auf ihre Medikamente gewähren müssen, ohne dass sie Einfluss darauf haben.

Streitpunkt ist auch die Verlängerung des sogenannten Preismoratoriums bis Ende 2026. In diesem Zeitraum dürfen die Preise für bestimmte Medikamente nicht erhöht werden, selbst wenn sich die Produktionskosten ändern.

Weitere Konfliktpunkte sind die strengeren Preisobergrenzen, die für neu auf den Markt kommende Arzneimittel gelten, sowie die Erstattungsbeiträge der Krankenkassen, die bereits nach sieben Monaten statt wie bisher nach zwölf gelten. Strittig sind zudem die pauschalen Rabatte für Kombinationstherapien, die Hersteller gewähren müssen – es sei denn, die Kombination zeigt eine besonders gute Wirkung.

Wieso hat das Gericht die Klage abgelehnt?

Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe halten die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung für ein wichtiges öffentliches Ziel. Eingriffe in die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen seien daher zumutbar. Da das System mit Versicherungsbeiträgen bezahlt wird, stehe der Gesetzgeber in der Verantwortung, Kosten zu begrenzen, argumentieren die Richterinnen und Richter.

Zudem hob das Gericht die Vorteile des gesetzlichen Gesundheitswesens in Deutschland für Pharmaunternehmen hervor. Demnach profitierten die Firmen von der Sicherheit, die dieses System biete: Medikamente werden in der Regel von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und dann direkt von den Kassen bezahlt.

Außerdem würden einige der kritisierten Maßnahmen nur befristet gelten, betonten sie.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik durch das Urteil Spielraum für strengere Preisregulierungen und Rabattmodelle eröffnet, so die Befürchtung. Han Steutel, Präsident des Verbands Forschender Pharmaunternehmen, warnt vor vorschnellen Schlüssen: „Ein abschließendes juristisches Bild wird sich erst ergeben, wenn das Bundesverfassungsgericht in weiteren ausstehenden Fällen geurteilt hat.“

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Klar sei aber: „Die Politik ist der entscheidende Player für die Zukunft des Pharmastandorts und seines Zusammenspiels mit dem Gesundheitssystem.“ Sie müsse in „stürmischen internationalen Zeiten“ für Planbarkeit und Versorgungssicherheit sorgen.

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