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RichterwahlSPD rückt nicht von Brosius-Gersdorf ab

Eine Anwaltskanzlei entkräftet in einem Kurzgutachten den gegen die Verfassungsrichterkandidatin erhobenen Plagiatsvorwurf. Die SPD sieht sich in ihrem Wahlvorschlag bestätigt. Der Konflikt mit der Union schwelt weiter.Martin Benedikt Gehlen 16.07.2025 - 19:10 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin. Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. „Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben. 

Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.

Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.

Klingbeil steht zur Kandidatin

SPD-Chef Lars Klingbeil sieht keine Veranlassung, Brosius-Gersdorf als Kandidatin zurückzuziehen. Gegenüber der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ sagte er: „Wir haben eine geeignete, eine professionelle und, wie ich finde (...), beeindruckende Expertin aufgestellt als Richterin für das Bundesverfassungsgericht.“ Die Vorwürfe seien ausgeräumt. Der Ball liege jetzt bei der Union.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat am Mittwoch in einem fraktionsinternen „Sommerbrief“ seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass „die Unionsführung jetzt den persönlichen Austausch mit Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf suchen wird.“

Laut Steffen Bilger, dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, habe man „das Gutachten zur Kenntnis genommen.“ Die CDU/CSU-Fraktion werde sich intern und mit dem Koalitionspartner zum weiteren Verfahren beraten.

Unionsfraktionschef Jens Spahn hatte zuvor bereits die Bedeutung des Plagiatsverdachts relativiert: Dass „der Eindruck entstehen konnte, ein Plagiatsverdacht wäre unser zentrales Bedenken, hätte nicht passieren dürfen. Es war vielmehr nur der sprichwörtlich letzte Tropfen, mit dem eine Mehrheit bei der anstehenden Wahl sicher nicht mehr erreichbar war."

Kein Grund für einen Plagiatsvorwurf

Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf und die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus wurden beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht. Der Titel von Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit lautete „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der europäischen Währungsunion“. Die Arbeit ihres Mannes trug den Titel „Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip“.

Die Kanzlei betrachtete ähnliche Fußnoten, Textstellen und Ähnlichkeiten in Überschriften. „Wenn sich bei inhaltlich vergleichbaren Fragestellungen beide Autoren auf die in der Regel begrenzte Anzahl an Veröffentlichungen beziehen, betrifft das die eigene wissenschaftliche Leistung schon nicht im Ansatz“, schreibt die Kanzlei zum Thema Fußnoten. 

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„Auch die teilweise ähnlichen Ausführungen in den Texten deuten, und so stellt es auch Herr Dr. Weber dar, allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte. Das heißt, ein Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum.“

Außerdem gehe es nur um wenige Stellen, quantitativ und qualitativ fielen diese nicht ins Gewicht. Auch sei die Habilitationsschrift ihres Mannes später erstellt worden als die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf selbst.

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