Bundestagswahl 2025: So bangen Auslandsdeutsche um ihre Stimmen
New York, Peking, Riga, Rom. Aus vielen Teilen der Welt berichten Deutsche, dass sie ihre Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben. Nun wächst ihre Sorge, dass ihre Stimme am 23. Februar unberücksichtigt bleiben könnte.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht, festgeschrieben im Artikel 38 des Grundgesetzes. Doch der vorgezogene Wahltermin sorgt dafür, dass der Zeitraum für die Briefwahl bereits innerhalb Deutschlands eng bemessen ist.
Im Ausland könnte er sich für mache als zu knapp erweisen. Denn alle Stimmzettel müssen am Tag des Urnengangs bis 18 Uhr in den zuständigen Wahlämtern sein, damit sie gezählt werden. Und das, obwohl sie in den meisten Fällen erst zwischen dem 6. und 10. Februar verschickt worden sind. Damit bleiben im Extremfall weniger als zwei Wochen Zeit für Empfang und Retour des Stimmzettels.
Vorgezogene Wahl bereitet im Ausland Probleme
Aus dem Ausland ist die Frist ungleich schwerer einzuhalten, weil lange Postwege und unzuverlässige Zusteller die Rücksendung der Wahlbriefe verzögern. Dass der vorgezogene Wahltermin gerade im Ausland zu Problemen führen könnte, ist daher keine Überraschung.
So hatte Bundeswahlleiterin Ruth Brand bereits Anfang November den Kanzler vor einem zu frühen Wahltermin gewarnt. In einem Brief an Olaf Scholz schrieb sie, dass eine Überlastung der Wahlämter dazu führen könne, dass Briefwahlunterlagen besonders ins Ausland nicht rechtzeitig versendet werden.
Das Auswärtige Amt hat daher für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg geöffnet und setzt nach eigenen Angaben Sonderkuriere ein, „soweit dies aufgrund der Postlaufzeiten oder Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems notwendig und sinnvoll ist“.
Doch häufig seien kommerzielle Expresspostdienste deutlich schneller als der Umweg über Auslandsvertretungen, insbesondere für Deutsche in Europa und Nordamerika.
Damit im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen können, mussten sie sich bis zum 2. Februar ins Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnorts in Deutschland eintragen lassen. Bei der Bundestagswahl 2021 taten das immerhin 128.929 Wahlberechtigte. Anschließend ist die jeweilige Gemeinde für den Versand der Briefwahlunterlagen zuständig.
Die unterschiedliche Auslastung und Organisation der Gemeinden führen dazu, dass die Deutschen im Ausland ihre Unterlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten – auch wenn sie im Ausland in der gleichen Stadt wohnen.
Botschaft in London schlägt Wählenden vor, kreativ zu werden
Am Beispiel von New York zeigt sich, wie knapp es dort für einige Wahlberechtigte wird: So fehlten am Freitag, 14. Februar morgens (Ortszeit), noch Wahlunterlagen aus Düsseldorf. Auf Nachfrage teilte das Amt für Statistik und Wahlen Düsseldorf mit, dass die Stimmzettel erst am 8. Februar angekommen und nun nach New York unterwegs seien. Die Deadline des Kurierdienstes des New Yorker Konsulats für Rücksendungen ist allerdings schon der 17. Februar.
Auch die Botschaft in Lettland bietet den Kurierdienst an, wie sie in Lettland lebenden Deutschen per E-Mail mitteilte. Die Diskrepanz könnte nicht größer sein: In den baltischen Staaten ist die Digitalisierung weit fortgeschritten und die Verwunderung über die papierbasierte Bürokratie in Deutschland oft groß. In Estland beispielsweise können die Staatsbürger des Landes bei Wahlen mittlerweile auch digital abstimmen.
Auch in China warteten am Mittwoch noch viele Wahlberechtigte auf ihre Unterlagen. Wer den Kurier der Botschaft nutzen will, hat noch bis zum Mittag des 18. Februar (Ortszeit) die Möglichkeit, seine ausgefüllten Briefwahlunterlagen bei der Botschaft in Peking abzugeben. Viele Wahlberechtigte setzen angesichts der engen Fristen aber auch auf private Lösungen.
Wie so etwas aussehen könnten, ist auf der Webseite der deutschen Botschaft in London nachzulesen, die dazu aufruft, „mit privater Kreativität vor Ort“ Lösungen zu entwickeln, um „eine Teilnahme an den Bundestagswahlen zu ermöglichen“. Sie schlägt etwa die „persönliche Mitnahme von Wahlstimmen auf Reisen nach Deutschland und rechtzeitige Eingabe in den deutschen Postversand“ vor.
Staatsrechtler Ogorek sieht Gültigkeit der Wahl nicht in Gefahr
Der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln geht nicht davon aus, dass die Schwierigkeiten der Auslandsdeutschen dazu führen werden, dass die Wahl annulliert werden könnte. Ogorek bezog sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn einerseits sei es keineswegs unumstritten, dass man im Ausland überhaupt wählen können muss.
Und „selbst wenn ein Recht auf Wahl im Ausland besteht, kommt es nach den Maßstäben der Karlsruher Richter darauf an, ob eine Verletzung von Verfassungsrecht auch potenziell geeignet ist, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Da voraussichtlich zwar einige, nicht aber enorm viele Auslandsdeutsche ihre Unterlagen zu spät erhalten werden, scheint mir das zweifelhaft.“
Ogorek sagt weiter: „Natürlich wäre es für die Zukunft dennoch klug zu überlegen, ob Deutschland nicht dem Modell vieler anderer Staaten folgen und Wahlen auch in seinen diplomatischen Vertretungen oder anderen Einrichtungen im Ausland zulassen sollte.“ Diese Möglichkeit ist im Wahlgesetz bisher nicht vorgesehen.
Die Pressestelle der Bundeswahlleiterin teilt dazu mit, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt geprüft habe, wie die Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen erleichtert werden könnte: Die Wahl in den Auslandsvertretungen, so das Ergebnis, sei mit „unverhältnismäßig hohem Aufwand“ verbunden. Und zwar nicht nur für die Behörden selbst, sondern auch für die Wahlberechtigten, die oft eine weite Anreise zu den Auslandsvertretungen hätten.
Erstpublikation: 14.02.2025, 16:31 Uhr.