Insight Innovation: Das ewige Update: Immer neue Software und KI überfordern Betriebsräte
Künstliche Intelligenz ist längst zum Streitthema im Arbeitskontext geworden. Dabei mangelt es an Schulungen und Regeln, auch für Datenschutz und neue Software insgesamt.
Foto: Imago (3), Getty Images [M]Düsseldorf. „Avatar 3“, der neue „Captain America“ und „Formula One“ mit Brad Pitt: Alle diese Filme liegen auf Eis. Denn in Hollywood streiken seit vielen Wochen die Drehbuchautoren und Schauspielerinnen. Es ist ein historischer Streik, zusammen sind die beiden Gewerkschaften seit mehr als 60 Jahren nicht mehr auf die Straße gegangen.
Was sie vereint: Furcht vor Technologie. Die Kreativen wollen mehr Geld und an den Streaming-Erlösen von Netflix und anderen beteiligt werden. Aber sie fordern in erster Linie Richtlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Darsteller haben Angst, durch Avatare, die mit ihren Gesichtern und Stimmen erstellt wurden, ersetzt zu werden. Die Gewerkschaften fordern, dass digitale Abbilder und Stimmen von Schauspielern urheberrechtlich geschützt werden.
In beinahe allen Branchen sind Mitarbeiter verunsichert. KI, Cloud-Computing und intelligente Software stellt Angestellte vor immer neue Herausforderungen. Heute kann Personalsoftware mithilfe von Algorithmen Bewerbungen vorsortieren. Ein Tool von Microsoft namens „Sentiment Analysis“ kann mit Künstlicher Intelligenz die Stimmung von Mitarbeitenden gegenüber ihrem Unternehmen erfassen. Roboter, Kameras, Keyboards sammeln Verhaltensdaten über Führungskräfte und Angestellte, oft ungewollt.
Zahlreiche Gespräche mit Experten, Betriebsräten und Unternehmern zeigen: Die deutschen Gewerkschaften planen keine Maschinenstürmerei. Vielmehr herrscht Überforderung – auf allen Seiten. Neue Technologie verängstigt Mitarbeiter, Manager sind überfragt. Mittendrin die Betriebsräte, die ihre Aufgabe für spezifische IT-Fragen oft ungeschult und dazu neben der eigentlichen Arbeit erledigen müssen.
De facto ist der Datenschutz in Deutschland ausgehebelt. Software aktualisiert sich in immer schnelleren Abständen, neue Versionen sind immer weniger nachvollziehbar – weil sie sich von den firmeneigenen Servern in die Cloud von Anbietern wie Amazon, Microsoft oder Google verlagern. Dennoch soll alle Software über die Schreibtische der Betriebsräte. „Überall da, wo sie Software aus der Cloud haben und die Softwareanbieter ja permanent etwas ändern, funktioniert dieses alte Modell eigentlich gar nicht mehr“, sagt Peter Wedde, der Unternehmen und Betriebsräte zu Datenschutz und Arbeitsrecht berät.
Die beiden Gewerkschaften sind seit mehr als 60 Jahren nicht mehr gemeinsam auf die Straße gegangen.
Foto: dpaArbeitsminister Hubertus Heil verspricht Abhilfe – ein Betriebsdatenschutzgesetz soll bald kommen. Das wäre fast so historisch wie der Hollywood-Streik, denn Planungen dazu gibt es bereits seit mehr als 40 Jahren.
Die Ursprünge des Datenschutzes in Betrieben
Es ist 1972. Willy Brandt ist Bundeskanzler, der bisher letzte Astronaut betritt den Mond und der erste Computer, der mehrere Rechenprozesse parallel ausführen kann, nimmt seine Arbeit auf. Heute erscheint die Rechenleistung des Illiac IV lächerlich, moderne Computer sind milliardenfach schneller. Aber es war ein Zeichen für eine neue Epoche: die Digitalisierung.
In jenem Jahr kam es zu einer weitsichtigen Regelung für Unternehmen und Mitarbeiter. Die Bundesregierung erweiterte das Betriebsverfassungsgesetz und das Recht auf Mitbestimmung auch auf „technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“.
>> Lesen Sie auch: Erster Quantencomputer für weniger als eine Million Euro
Damals dachte man an Produktgrafen und Multi-Moment-Kameras, Geräte, deren Sinn man heute nicht mehr kennt. Trotzdem funktionierte die Regelung seitdem bestens, das Wirtschaftswunder nahm seinen Lauf. Der Arbeitgeber muss jede Änderung im IT-System, das theoretisch persönliche Daten erfassen kann, dem Betriebsrat vorlegen. Erst dann darf es eingeführt werden.
Mit KI kommen allerdings neue Dimensionen und Komplexitäten ins Spiel, an die 1972 kaum ein Mensch auch nur dachte. Niemand weiß genau, was in den Millionen Verknüpfungen und Schichten dieser neuronalen Netze vor sich geht. Das ist auch so gewollt, schließlich soll KI eigenständig intelligente Entscheidungen treffen.
„Das ist ein enormer Arbeitsdruck“
Thorsten Gollkowski ist Konzernbetriebsrat der Deutschen Bahn und steht dort dem Ausschuss Datenschutz und neue Technologien vor. Er verhandelt auch die Betriebsvereinbarungen mit. Für Microsoft Office 365 haben Betriebsrat und Arbeitgeber einen Prozess entwickelt, um Mitbestimmung zu gewährleisten. Betriebsrat und Arbeitnehmervertreter treffen sich monatlich. Dem Betriebsrat werden Softwareänderungen vorgestellt und der Betriebsrat kann sie vor der Einführung abnicken – oder eben nicht.
Bei Bedarf sind bei den Verhandlungen IT-Techniker dabei. Um dort die Änderungen vorzustellen, bereiten die Arbeitgebervertreter Präsentationen vor. Die Originalunterlagen von Microsoft dürften sie zwar auch einsehen, aber „erstens würden wir es nicht verstehen, zweitens würde das zeitlich völlig überfordern“.
Die Gewerkschaft ist für potenzielle Probleme, die KI und ständig neue Software im Bereich Datenschutz bringen, sensibilisiert.
Foto: IMAGO/Michael GstettenbauerGollkowski sieht das größte Problem in der Frequenz der Änderungen: „Das ist ein enormer Arbeitsdruck, der da entsteht und die Ressourcen sind begrenzt.“ Die Grundlage sei beidseitiges Vertrauen. Der Betriebsrat vertraut darauf, dass die Arbeitgebervertreter die Wahrheit sagen, und der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Betriebsrat auch Lösungen finden möchte.
Workday, Anbieter cloudbasierter Personalsoftware, kennt die Probleme der Betriebsräte und gibt Kunden Tipps: IT-Experten und Betriebsräte früh in den Prozess einbinden und in jede Phase integrieren sowie „Mitglieder Ihres Betriebsrates zu Botschaftern für das neue System“ machen.
Wie KI die Arbeitswelt prägt:
Die Gewerkschaften sind angesichts des IT-Alltags für die Betriebsräte alarmiert. In einem Artikel warnte der linke griechische Politiker Yanis Varoufakis vor KI-Technologien, sie seien eine Gefahr für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie könnten genauso gut „ein Bündel von Proteinen im Kern eines Bakteriums oder eine Gruppe von Arbeitern im Pausenraum“ identifizieren. Der Text wurde in IG-Metall-Zeitungen abgedruckt.
Das Misstrauen ist verständlich, die Geschichte der Gewerkschaften ist eng mit Technologie verbunden. Schon vor mehr als 200 Jahren zerschlugen Arbeiter in England oder Deutschland Webstühle oder Spinnmaschinen, denn Handarbeit wurde zunehmend durch Maschinen ersetzt. Letztlich vergeblich, aber mit der „Verhandlung durch Aufruhr“ wurden die Fundamente für spätere Gewerkschaftsarbeit gelegt.
Leitlinien sind schön und gut, die Realität ist anders
Gewerkschaften wie Verdi und IG Metall haben Leitlinien zum Umgang mit Softwaresystemen erstellt, bieten Schulungen an. Diese Kenntnisse sind laut Thorben Albrecht, Funktionsbereichsleiter Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik bei IG Metall, „sehr wichtig, um Mitbestimmung wahrzunehmen“.
Leitlinien und Schulungen sind schön und gut, die Realität sieht anders aus. Betriebsräte sind vor allem in kleinen bis mittleren Unternehmen nicht ausreichend besetzt und erfüllen ihre Tätigkeiten neben ihrer normalen Arbeit. Matthias Spielkamp von Algorithm Watch sieht das als „Knackpunkt“. „Die Betriebsräte haben überhaupt nicht die Zeit und die Ressourcen“, um nachzuvollziehen, was ein neues KI-Tool macht, was mit den personenbezogenen Daten passiert und wofür sie genutzt werden – all das führe zu Überforderung, wie Spielkamp durch den Austausch mit Betriebsräten weiß.
Dazu kommt: Laut dem Atlas der digitalen Arbeit der Hans-Böckler-Stiftung haben in Deutschland nur zehn Prozent der Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten überhaupt einen Betriebsrat. Wenn große und freigestellte Betriebsräte an ihre Grenzen kommen, stellt sich die Frage, wie Datenschutz ohne Betriebsrat eingehalten werden soll. „In ganz vielen Firmen kümmert man sich gar nicht drum“, sagt Wedde.
Ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll Betriebsräte stärken. Sie können sich nun externe Experten dazuholen. Aber: „Die Kompetenzen, die notwendig sind, sind sehr rar gesät“, sagt Spielkamp. Fortbildungsangebote von Gewerkschaften gäbe es auch zu wenig. „Expertinnen und Experten, die etwas davon verstehen, sind im Zweifel eher bei einer von den KI-Firmen.“
Datenschutz in Gefahr
Deutschland hat den Ruf, beim Datenschutz sehr genau hinzuschauen. Doch Softwareunternehmen wie Microsoft und Workday haben ihren Hauptsitz in Amerika, wo viel großzügigere Bestimmungen herrschen als in Europa. „Mitbestimmung beschränkt sich aber immer auf das Territorium des Staates, in dem man ist. Und ich glaube, das funktioniert nicht mehr“, sagt der Berater Wedde.
Der Gesetzgeber hilft wenig, wie die Datenschutz-Grundverordnung von 2018 zeigt. Die sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten über Mitarbeiter nicht beliebig erheben und verarbeiten können. „Betriebsräte haben aber kein Mitbestimmungsrecht zum Datenschutz“, sagt Wedde. Wenn Betriebsräte den Arbeitgeber auf eine nicht datenschutzkonforme Anwendung hinweisen wollen, müssen sie es über das Mitbestimmungsrecht machen. „Sie merken, das ist von hinten durch die Brust ins Auge.“
>> Lesen Sie auch: Was Unternehmen bei der Einführung von ChatGPT beachten müssen
Spielkamp sieht gerade bei KI-Anwendungen Nachbesserungsbedarf im Gesetz: „Wenn die Regeln sehr klar sind, dann kann sich das Unternehmen darauf berufen.“ Betriebsräte und Arbeitgeber sollen Informationen mit rechtlicher Grundlage einfordern können. Es brauche ein Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Die Idee ist nicht neu. Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder forderten das Gesetz bereits 1984. Ein Entwurf für das Gesetz wurde 2009 vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz vorgelegt. Eine neue Legislaturperiode begann, das Gesetz wurde nie verabschiedet. Unternehmen fürchteten Bürokratie, den Gewerkschaften gingen die Pläne nicht weit genug.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor wenigen Monaten setzt die Bundesregierung unter Druck. Die Daten von Beschäftigten müssen besser geschützt werden, hieß es darin. Das Arbeits- und Innenministerium veröffentlichten vor wenigen Wochen ein Positionspapier, ein Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ gab sich Hubertus Heil, Minister für Arbeit und Soziales, zuversichtlich, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz 2023 nun endlich kommen soll.
Innovation als Chance begreifen
Dampfmaschinen, Elektrizität, Chemie oder das Internet – neue Technologie veränderte Wirtschaft und Unternehmen oft enorm. Aber die Angst der Maschinenstürmer hat sich meist nicht bewahrheitet: Die Menschen werden nicht ersetzt, ihre Arbeit wird nicht überflüssig. Die Aufgaben und benötigten Fähigkeiten verändert sich oft massiv, aber nicht selten zum Besseren.
Auch KI und Software sind da am besten, wo sich die Aufgaben wiederholen, oft langweilig und wenig schöpferisch sind. „Bei der IG Metall sehen wir in dem Einsatz von KI durchaus Chancen, auch bessere Arbeit zu machen“, sagt Thorben Albrecht „Das ist auch die Aufgabe von Betriebsräten und Gewerkschaften. Da wollen wir Mitbestimmung haben.“
Gemeinsam kann man mit den Software-Anbieter verhandeln. Arbeitgeber würden auch verstehen wollen, wie Systeme Entscheidungen treffen, um sie nicht blind abzunicken, sagt Spielkamp von Algorithm Watch. „Eigentlich gibt es ein gemeinsames Interesse von Unternehmen, Betriebsräten und Gewerkschaften, die Anbieter von solchen Systemen zu mehr Transparenz zu zwingen.“