Insiderhandel: Schwere Vorwürfe gegen Münchener Aktienhändler
Köln. Seit gut einem Jahr sitzt Andreas T. in Untersuchungshaft. Nun hat der Prozess gegen ihn wegen Insiderhandels und der Weitergabe von Insiderinformationen begonnen. Zum Prozessbeginn am Dienstag verlas die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Anklage und präsentierte darin ihre Ermittlungsergebnisse.
Die Vorwürfe der Ankläger haben es in sich. Danach hat T. schon seit 2006 verbotene Insidergeschäfte betrieben. Angeklagt sind die nicht verjährten Taten im Zeitraum vom 14. August 2017 bis zum 19. Mai 2021. Es geht um insgesamt 30 Fälle. 20-mal soll er gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen haben, zudem hat er nach den Erkenntnissen der Ermittler in zehn Fällen rechtswidrig Insiderinformationen offengelegt.
Das Gericht ließ die Anklage Ende 2023 zu. Mögliche Taten vor 2017 gelten als verjährt. T.s Verteidiger hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
T. hat offenbar bei seinen Insidergeschäften eng mit einem Investmentbanker zusammengearbeitet. Der Mann war bis 2013 zunächst für die Deutsche Bank tätig. Dann wechselte er zum Investmenthaus Perella Weinberg. Er war zunächst selbst beschuldigt. Zwei Tage nach Bekanntwerden der Tatvorwürfe gegen ihn nahm er sich am 27. Januar 2023 in London das Leben.
Das Muster des Insiderhandels war im Grundsatz simpel. Der Investmentbanker wusste nach den Erkenntnissen der Ermittler von anstehenden Akquisitionen oder Aktienrückkäufen börsennotierter Konzerne. Noch bevor diese eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten, gab er T. offenbar entsprechende Hinweise. T. kaufte dann laut den Behörden Aktien des Unternehmens oder erwarb sogar Call-Optionsscheine, um den erwarteten Kursanstieg zu multiplizieren.
Zweistellige Millionenprofite
Die Profite, die T. mit den Deals erzielte, waren offenbar enorm: Allein in den nicht verjährten Jahren 2017 bis 2021 soll der heute 48-Jährige ein Plus von 24,3 Millionen Euro eingestrichen haben. Auch im Zeitraum davor konnte T. laut den Ermittlern bereits einige Millionen Euro Kursgewinne verbuchen. Für das Tippgeben übergab T. seinem Partner demnach Bargeldbeträge oder er beteiligte ihn an Investitionen.
Die Ermittler haben herausgefunden, dass T. versuchte, die Transaktionen zu verschleiern. Dafür nutzte er demnach Scheingesellschaften wie die Orangerie GmbH oder die Prandium GmbH, außerdem wickelte er manche Deals über die Depots von Angehörigen ab. Die Gesellschaften sind in dem Verfahren Einziehungsbeteiligte. Das heißt, dass die illegalen Gewinne dort abgeschöpft werden sollen.
Im Einzelnen ging es zum Beispiel um den Verkauf von Uniper-Anteilen des Eon-Konzerns an Fortum Oyi im Herbst 2017. T. investierte der Behörde zufolge in die Uniper-Aktien, bevor Eon den Kapitalmarkt über die Verhandlungen informierte. Die Ad-hoc-Mitteilung hatte einen Kursanstieg von 5,9 Prozent verglichen mit dem Vortag zur Folge. In diesem Umfeld handelte T. laut Ermittlern mit Uniper-Aktien und Optionsscheinen. Das soll ihm 308.000 Euro Gewinn gebracht haben.
Investmentbanker mit privilegiertem Wissen
Bei einer anderen Transaktion profitierte T. laut Staatsanwaltschaft vom Insiderwissen seines Perella-Weinberg-Kontaktmanns zu einem Aktienrückkauf des Chemiekonzerns Covestro. Auch investierte T. frühzeitig in Anteil- und Optionsscheine.
Seine Profite summierten sich offenbar auf mehrere Hunderttausend Euro. Sein Tippgeber hatte zu dieser Zeit als Kernmitglied in Senior Position bei Perella Weinberg direkten Kontakt zum Kunden Covestro.
Nach diesem Muster gingen T. und sein Partner den Ermittlern zufolge ein ums andere Mal vor. Auf T.s Orderliste standen weitere börsengelistete Konzerne wie Deutsche Wohnen, Innogy, Osram oder Bilfinger.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keinen Zweifel, dass sich T. strafbar gemacht hat. Sie fordert außerdem die Rückzahlung der illegalen Profite – und zwar brutto.