Sozialreform: Kindergrundsicherung könnte gar nicht kommen – oder in einer Light-Version
Berlin. Offen will es in der Ampelkoalition noch keiner aussprechen. Aber inoffiziell äußern ranghohe Politiker der FDP, aber auch der SPD Zweifel, dass die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur noch verwirklicht wird.
In Regierungskreisen hieß es, die Wahrscheinlichkeit, dass die Sozialreform von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nicht komme, sei höher als die Wahrscheinlichkeit, dass sie noch eingeführt werde.
Die Vorwürfe: Paus bekomme ihr einst als Prestigeprojekt gefeiertes Vorhaben zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht hin. Es fehlten verlässliche Daten als Basis, und die Umsetzung klappe wegen mangelnden Unterbaus nicht. Wenn überhaupt, werde nur ein erster Einstieg hin zu einer Kindergrundsicherung erreicht.
„Es gibt intensive Gespräche“, sagte SPD-Vizefraktionschef Sönke Rix dem Handelsblatt und bestätigte: „Es läuft auf eine schrittweise Einführung zu.“
Bezeichnend ist auch, dass die Grünen beim Auftakt ihrer Fraktionsklausur in Leipzig an diesem Dienstagabend die Kindergrundsicherung nicht einmal erwähnten und lieber das ausstehende Klimageld anmahnten.
Ministerien wollen Änderungen präsentieren
Bewegung in die Sache könnte am 11. März kommen. Dann wollen das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium von Hubertus Heil (SPD) die Ergebnisse der Prüfbitten der Koalitionsfraktionen den zuständigen Abgeordneten vorstellen. So ist in den Ampelfraktionen zu vernehmen.
Eigentlich soll die Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 starten. Es geht darum, familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zu bündeln. Das Antragsverfahren soll zudem vereinfacht werden. Doch das Projekt ist in der Bundesregierung umstritten.
Paus stritt mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) monatelang über die Finanzierung, forderte zwischenzeitlich zwölf Milliarden Euro und blockierte dafür sogar das Wachstumschancengesetz. Schließlich gab es 2,4 Milliarden Euro für das Vorhaben.
Vom anfänglichen Zeitplan ist nicht mehr viel übrig. Der Gesetzentwurf wurde im September 2023 vom Kabinett beschlossen. Bis Januar 2024 sollte die Sozialreform vom Bundestag verabschiedet werden, bis Ende Februar den Bundesrat passieren.
Doch in der Sachverständigen-Anhörung im Bundestag fiel der Gesetzentwurf durch. Der Bundesrat sah die Sache ebenfalls sehr kritisch. Ein wesentlicher Punkt: Künftig sollen sich verschiedene Behörden um die Leistungen für Kinder oder Eltern kümmern.
IW-Ökonom: keine „nennenswerte Verbesserung“
Seit Dezember herrscht nun weitgehend Schweigen. Zuvor hatte der FDP-Vizevorsitzende und erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, die Pläne von Paus verbal gestoppt: „Wir müssen da noch mal ran, wir müssen jetzt Konstruktionsfehler beheben.“ Die parlamentarischen Beratungen laufen.
Ökonomen sehen ein Scheitern der Sozialreform indes gelassen. So erkennt Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln keine „nennenswerte Verbesserung“ zum Status quo: „Das wäre aber überhaupt nur der Zweck der ganzen Sache, mithin erscheint mir das Scheitern des Projektes verschmerzbar.“
Schäfer war bei einem Zwischenstand aufgefallen, „dass die neue Leistung kaum mit bestehenden anderen Leistungen, vor allem dem Bürgergeld, verzahnt war, sodass kein Grundsicherungssystem mit konsistenten Anreizstrukturen entstand.“
Der Berliner Finanzwissenschaftler Ronnie Schöb meint: „Wenn die Kindergrundsicherung nicht kommt, macht das nicht viel aus.“ Beim aktuellen Vorschlag werde „überspitzt ausgedrückt“ zu „fast 100 Prozent“ einfach das bisherige System abgebildet. „Nur, dass mehr als 5000 zusätzliche Verwaltungsstellen dafür geschaffen werden müssten“, erklärt Schöb, der auch Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium ist.
Selbst wenn der Gesetzentwurf den Bundestag passiert, käme danach der Bundesrat. Hier droht eine Blockade, mindestens aber, dass das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss geschickt wird.
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte dem Handelsblatt: „Die Kindergrundsicherung ist keine sozialpolitische Revolution – das ist nicht der versprochene große Wurf zur dauerhaften Vermeidung von Kinderarmut, sondern eine schlecht durchdachte Verwaltungsreform.“ Die Bundesregierung agiere „konzeptlos“. Mit der geplanten Bündelung der Leistungen werde ein neues „Bürokratie-Ungeheuer“ geschaffen.
Scharf erklärte: „Zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrats, an denen Bayern intensiv mitgewirkt hat, lehnt der Bund in weiten Teilen ab.“ Es werde eine tatsächliche Neubemessung des Existenzminimums gebraucht.
Landkreistag: besser gänzlich Abstand nehmen
Der Deutsche Landkreistag hält die Kindergrundsicherung für ein „verkorkstes Projekt“. Präsident Reinhard Sager sagte dem Handelsblatt: „Eine Reform, die Leistungen für Kinder einer anderen Behörde überträgt als derjenigen, die für die Eltern zuständig ist, führt dazu, dass die Familien mit mehreren Behörden konfrontiert werden anstelle bislang einer.“
Sager meint: „Wenn dieser Kardinalfehler nicht behoben wird, dann wäre es besser, von dem Vorhaben Kindergrundsicherung gänzlich Abstand zu nehmen.“
Statt für mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr parallele Behördenstrukturen aufzubauen, solle die Regierung lieber in Angebote, Infrastruktur und Bildung investieren.
Die größte Oppositionspartei schlägt ähnliche Töne an: Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher (CDU), fordert eine Stärkung der Kinderinfrastruktur und bezeichnete die Kindergrundsicherung als „Murks“ und „familienpolitische Mogelpackung“.
Mit dem Gesetz gebe es keine Verbesserungen für Familien, zudem werde neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. Breher erklärte: „Solange kein fundamentales Umdenken in dieser Bundesregierung stattfindet, bleibt für mich nur der eine Weg: Dieser Gesetzentwurf muss gestoppt werden.“
Das Bundesfamilienministerium beteuerte auf Anfrage des Handelsblatts: „Ziel ist, dass Familien mit Kindern noch in dieser Legislaturperiode von der Kindergrundsicherung profitieren können.“
Im derzeitigen parlamentarischen Verfahren fänden fortlaufend Beratungen statt – wie bei anderen Gesetzesvorhaben auch. Ein Sprecher sagte: „Der Gesetzentwurf wurde in Abstimmung mit sieben Ressorts, einer interministeriellen Arbeitsgruppe und einem wissenschaftlichen Konsortium, das für die Erstellung einer soliden Datenbasis verantwortlich ist, erarbeitet.“
Das Bundessozialministerium teilte mit, das Ressort von Paus „bei Bedarf bestmöglich“ zu unterstützen.
Ende als Chance
Ökonom Schöb sieht in einem Stopp der Kindergrundsicherung derweil eine Chance: „Diese oder die nächste Bundesregierung könnte sich dann die Grundsicherung in der Gesamtschau vornehmen.“
Schöb plädiert für ein einheitliches System mit drei Säulen:
- dem Bürgergeld mit den Regelsätzen für Erwachsene
- einer Kindergrundsicherung
- sowie einem Wohngeld, für das die bisherigen Kosten der Unterkunft aus dem Bürgergeld und das bisherige Wohngeld zusammengefasst werden.
Sein Fazit: „Wenn jetzt die Kindergrundsicherung zurückgestellt wird, um dann einen großen Wurf anzugehen, würde ich das nur begrüßen“.