Der Chefökonom: Wenn schon Steuern steigen müssen, ist die Einkommensteuer die klügste Variante
Die Schulden des Staates dürften binnen zwei Jahren von 60 auf um die 75 Prozent in Relation zur wirtschaftlichen Gesamtleistung anwachsen.
Foto: dpaDie nächste Bundesregierung braucht Geld, sehr viel Geld. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts betrug das Defizit des Gesamtstaates zum Ende des dritten Quartals annähernd 100 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum erzielten die öffentlichen Hände noch 50 Milliarden Euro Überschuss. Und das Ende des Schuldenaufbaus war Ende September ganz sicher noch nicht erreicht.
Schließlich folgten die Novemberhilfen, die Dezemberhilfen, und vermutlich folgen auch noch die Januar-, Februar- und Märzhilfen. Die Schulden des Staates dürften binnen zwei Jahren von 60 auf um die 75 Prozent in Relation zur wirtschaftlichen Gesamtleistung anwachsen, also um annährend 500 Milliarden Euro.
Die amtierende Bundesregierung war es bisher gewohnt, aus dem Vollen schöpfen zu können. Denn die hohe und steigende Beschäftigung bescherte dem Staat stets üppige Steuer- und Abgabenzuwächse. Diese fiskalisch rosigen Zeiten wurden durch Corona abrupt beendet.
Da die Wirtschaftsleistung auf absehbare Zeit niedriger bleiben wird als vor einem Jahr gedacht, werden auch das Steuer- und Beitragsaufkommen dauerhaft geringer sein. Zudem hat der Bund sich verpflichtet, die neuen Corona-Schulden in den kommenden Jahren zu tilgen.
Die wirtschafts- und finanzpolitischen Sprecher der Union sowie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wollen die Schuldenquote zügig wieder auf die in den Maastrichter Verträgen von 1992 vorgeschriebene Obergrenze von 60 Prozent zurückführen.
Verdrängung immenser Probleme
Will der Staat auf massive Leistungskürzungen verzichten und dennoch die Vorgaben der Schuldenbremse sowie die EU-Regeln erfüllen, benötigt er höhere Steuereinnahmen. Die Union setzt auf ein üppiges Sprudeln der bestehenden Steuerquellen und Scholz, Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat, auf die Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Die Position der Union zeugt von überschäumendem Optimismus, die des Finanzministers scheint eine Referenz an die steuerpolitischen Wunschvorstellungen der Mehrheit in seiner Partei zu sein.
Scholz, Jurist und langjähriger Regierender Bürgermeister von Hamburg, verdrängt dabei die immensen Probleme, die sich der Fiskus mit einer Revitalisierung dieser seit 1997 ausgesetzten Steuer aufhalsen würde. Zum einen müsste jeder relevante Vermögensgegenstand anhand juristisch überprüfbarer Regeln jährlich bewertet werden. Zum anderen bräuchte es faire Vorschriften, wie mit unterjährig stark schwankenden Werten verfahren werden soll.
Wer zum Jahresbeginn etwa ein gutgehendes Veranstaltungsunternehmen besaß und an Neujahr reich war, der könnte an Sylvester dieses Jahres am Rande der Privatinsolvenz stehen. Das Gleiche dürfte für manchen Anleger gelten, der sein Geld in Wirecard-Aktien investierte. Kurzum: Eine Vermögensteuer ist für den Fiskus sehr teuer, denn sie würde die Einstellung Tausender neuer Finanzbeamten und sehr vieler neuer Finanzrichter erfordern.
Die Einkommensteuer gilt unter Finanzwissenschaftlern aufgrund ihrer Ergiebigkeit, der geringen Erhebungskosten und ihrer verteilungspolitischen Zielgenauigkeit als „Königin der Steuern“.
Einkommen ist nach der Reinvermögenszugangstheorie alles, was im Laufe eines Jahres in die rechtliche Verfügungsgewalt eines Einkommensempfängers eingeht, unabhängig von Entstehungsquelle und Regelmäßigkeit. Juristen sehen das differenzierter; für sie ist das Leistungsfähigkeitsprinzip das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 GG abgeleitete Fundamentalprinzip der gerechten Besteuerung.
Maßgebliche Größe dabei ist nicht das Markteinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das objektive Nettoprinzip verlangt, dass nur die um die Werbungskosten gekürzten Einnahmen versteuert werden dürfen. Das subjektive Nettoprinzip verlangt ferner, dass private Ausgaben, die für die Lebensführung unentbehrlich sind, nicht besteuert werden dürfen. Dazu zählen heute neben dem Grundfreibetrag bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Entsprechend der so ermittelten individuellen Leistungsfähigkeit soll jeder zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen. Technisch ausgedrückt: Der Einkommensteuertarif sollte progressiv sein, sodass mit dem steuerpflichtigen Einkommen die durchschnittliche Belastung steigt. Salopp formuliert: Die starken Schultern sollen mehr als schwache tragen.
Allerdings ist nirgendwo festgelegt, wie viel mehr die starken Schultern leisten können oder sollen. Den 1995 von Verfassungsrichter Paul Kirchhof aus dem Grundgesetz herausgelesenen Halbteilungsgrundsatz, nach dem der Staat höchstens die Hälfte des Einkommens wegsteuern dürfe, hat das gleiche oberste Gericht 2006 wieder verworfen.
Alle Parteien sind gut beraten, sich Gedanken über den künftigen Einkommensteuertarif zu machen. Denn nach der Wahl könnte mit Ausnahme der AfD jede im Bundestag vertretene Partei vor der Aufgabe stehen, Regierungsverantwortung übernehmen zu können oder zu müssen.
Stufenweises Vorgehen sinnvoll
Viele Gutverdiener wären vermutlich bereit, einen Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Pandemie-Folgen zu leisten, zumal es unter ihnen auch eine Reihe von Corona-Gewinnern gibt, die in diesem Jahr unerwartet gut verdient haben. Gleichzeit gilt es bei Steuererhöhungen, das Augenmaß zu bewahren, wenn die Einkommensteuer nicht zu einer Leistungs- und damit Wachstumsbremse werden soll, was bei sehr hohen Steuersätzen der Fall sein könnte.
Angesichts des akuten staatlichen Finanzbedarfs wäre ein stufenweises Vorgehen angemessen. Dabei könnte im ersten Schritt der zur Besserverdiener-Steuer zusammengeschrumpfte Rest-Soli abgeschafft und zusammen mit der Reichensteuer in den Tarif mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent integriert werden.
Die Grenze, ab der dieser Satz greift, könnte dann schrittweise steigen, bis sie die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erreicht, also jene jährlich angepasste Einkommensschwelle, ab der keine Sozialabgaben mehr fällig werden.
Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.
Foto: HandelsblattMit jeder Streckung des Tarifs würden dann vor allem die Gutverdiener wieder entlastet, deren Belastung in der ersten Reformstufe spürbar gestiegen wäre. Sofern die Etats in einigen Jahren saniert sind, könnte auch der Spitzensteuersatz wieder sukzessive sinken.
Sicher, eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist nicht wachstumsfördernd. Doch bislang gibt es keine anderen Vorschläge, wie das derzeit gewohnte Niveau staatlicher Leistungen nach dem Ende der Pandemie aufrechterhalten, der unvermeidliche Anstieg der Sozialabgaben gebremst und gleichzeitig die Vorgabe Schuldenbremse eingehalten werden könnte.
Und wenn schon Steuern steigen müssen, dann ist die am Leistungsfähigkeitsprinzip anknüpfende Einkommensteuer sicher die klügste Variante. Erstaunlich, dass diese Erkenntnis sich bei Scholz und in weiten Teilen seiner Partei immer noch nicht durchgesetzt hat.
Wer vor allem mit Kampfbegriffen bei der vermuteten Klientel punkten will, der wird weiter auf eine wohl unrealistische Vermögensteuer pochen, aber mutmaßlich nichts erreichen. Wer hingegen eine realistische Option zur Erhöhung der Staatseinnahmen und zur stärkeren Umverteilung sucht, der kommt an einer Einkommensteuerreform nicht vorbei.
Mehr: Rentenpolitischer Irrweg