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UnionspolitikerNach Maskenaffäre: Debatte um Nebeneinkünfte von Politikern

In der Affäre um Geschäfte mit Corona-Masken strebt die Unionsfraktion einen Verhaltenskodex für ihre Abgeordneten an. Zusatzeinnahmen von Politikern geraten nun wieder in den Fokus.Dietmar Neuerer 09.03.2021 - 17:22 Uhr Artikel anhören

Nach einer Auswertung von Abgeordnetenwatch.de vom August 2020 flossen seit Herbst 2017 mehr als 25 Millionen Euro Zusatzeinnahmen an die Parlamentarier.

Foto: dpa

Berlin. Die Geschäfte mit Corona-Schutzmasken von Unionspolitikern haben eine Debatte über Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten ausgelöst. „Klar ist, dass Nebentätigkeiten nicht die Ausübung des Mandats durch Interessenkollisionen beeinträchtigen dürfen oder dieses gar instrumentalisiert wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem Handelsblatt. „Transparenz ist insoweit notwendige Voraussetzung für Vertrauen.“

Der Justiziar der Fraktion, Michael Frieser (CSU), sieht in der Vermittlung von Kontakten zwar eine normale politische Tätigkeit. Man hätte jedoch nicht gedacht, dass man sich dafür bezahlen lasse. Die Tatsache, dass so etwas passiere, vertrage sich nicht mit einem politischen Mandat, sagte Frieser dem Deutschlandfunk.

Hintergrund sind die Fälle der Unionsabgeordneten Nikolas Löbel (CDU) und Georg Nüßlein (CSU). Löbels Firma soll Provisionen von rund 250.000 Euro kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt hat. Nach heftiger Kritik trat Löbel am Montag aus der CDU aus und zog sich auch umgehend aus dem Parlament zurück.

Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein soll ebenfalls eine sechsstellige Euro-Summe für die Vermittlung von Lieferverträgen für FFP2-Masken an den Bund und die bayerische Staatsregierung erhalten haben. Gegen ihn ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf von Masken. Nüßlein kündigte ebenfalls seinen Rückzug aus der Politik an. Zudem trat er zuerst aus der Fraktion, dann auch aus der CSU aus.

Berufliche Tätigkeiten neben dem Bundestagsmandat sind nach dem Abgeordnetengesetz zulässig. Allerdings müssen Parlamentarier ihre Einkünfte für jede Tätigkeit melden, wenn sie mehr als 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in zehn Stufen veröffentlicht, die unterste umfasst Monatseinkünfte von 1000 bis 3500 Euro, die höchste Stufe Einkünfte von mehr als 250.000 Euro.

An der Spitze der Topverdiener stehen CDU-Abgeordnete

Nach einer Auswertung von Abgeordnetenwatch.de vom August 2020 flossen seit Herbst 2017 mehr als 25 Millionen Euro Zusatzeinnahmen an die Parlamentarier. Die genaue Höhe ist unklar, weil die höchste anzugebende Einkommensstufe nach oben offen ist. An der Spitze der Topverdiener stehen CDU-Abgeordnete, dahinter rangieren Parlamentarier von CSU, FDP, SPD, AfD, Linken und Grünen.

Der Auswertung zufolge waren besonders die Nebeneinkünfte bei Parlamentariern mit selbstständiger Tätigkeit hoch. Die Liste führt demnach der CSU-Abgeordnete und Steuerberater Sebastian Brehm an, der mindestens 3,1 Millionen Euro einnahm. Siebenstellige Einkünfte meldeten auch die Landwirte Hans-Georg von der Marwitz und Albert Stegemann (beide CDU) sowie der Geschäftsführer Carl-Julius Cronenberg (FDP).

Fraglich ist indes, ob die Geschäfte Löbels und Nüßleins als meldepflichtige Nebentätigkeiten einzustufen sind. Abgeordnete, die sich für ihre eigenen Firmen kein offizielles Geschäftsführergehalt auszahlen, müssen Einkünfte dieser Unternehmen nicht zwingend offenlegen. Das Gesetz lässt dieses Schlupfloch zu.
 

Wolfgang Jäckle von Transparency Deutschland sieht vor diesem Hintergrund „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass es sich bei den Geldbeträgen, die im Spiel sind, um „direkte Einkünfte“ handele. Den Abgeordneten hält er aber ein „unmoralisches Verhalten“ vor.

Transparency-Deutschlandchef Hartmut Bäumer forderte als Konsequenz, die Geschäftsordnung zu ergänzen, um bestimmte Formen von Lobbyismus zu sanktionieren. Die Fraktionen sollten ähnliche interne Regelungen aufstellen, „mit einem abgestuften Sanktionsmechanismus von der Abmahnung bis zum Fraktionsausschluss“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Spitze der Unionsfraktion will ihren Abgeordneten künftig einen Verhaltenskodex auferlegen, der über die derzeitigen Regeln für Nebentätigkeiten hinausgeht. Die SPD fordert dagegen eine Verschärfung des vereinbarten Lobbyregisters.

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