Ministerpräsidentenkonferenz: Beschlussentwurf: Ungeimpfte sollen bald wieder Tests für Gastronomie, Reisen und Friseure vorzeigen
Corona-Schnelltests könnten ab Oktober kostenpflichtig werden.
Foto: dpaBerlin. Noch im August soll in Deutschland wieder die Corona-Testpflicht eingeführt werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Demnach sollen all jene Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen müssen, um in Krankenhäuser, Altenheime, die Innengastronomie oder Gottesdienste zu kommen, um an Veranstaltungen und Festen teilzunehmen, Sport im Innenbereich zu treiben oder körpernahe Dienstleistungen wie Friseure in Anspruch zu nehmen. Reisende dürfen nur beherbergt werden, wenn sie bei Anreise einen Test sowie zwei weitere für jede Woche des Aufenthalts machen.
Die Länder sollen Ausnahmen ermöglichen können, wenn ein Landkreis stabil unter einer bestimmten Sieben-Tage-Inzidenz liegt. Wie hoch dieser Wert sein soll, ist in der Beschlussvorlage bislang noch ausgeklammert. Auch ist noch offen, ab welchem Tag die Regelungen konkret gelten sollen – es ist nur von August die Rede.
Wegfallen soll im Oktober das Angebot kostenloser Bürgertests. Ausgenommen sind Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine Impfempfehlung vorliegt. Sollte diese Regelung tatsächlich eine Mehrheit finden, würden die Regierenden erstmals einen vorsichtigen Ansatz einer Impfpflicht durch die Hintertür beschließen. Ungeimpfte hätten zwar weiter keine praktischen Nachteile, aber eben finanzielle.
Die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests ist jedoch umstritten, mehrere SPD-Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt, das nicht zu unterstützen. An eine tatsächliche Impfpflicht scheinen sich die Regierenden aber nicht heranzutrauen.
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hatte das gefordert: „Es wird zu viel über den angeblichen indirekten Impfzwang geredet und zu wenig über die Rechte von Geimpften.“ Erste Veranstalter, etwa der Fußball-Klub 1. FC Köln, planen bereits, bald nur noch Geimpfte oder Genesene ins Stadion zu lassen. Auch mit Test sollen Ungeimpfte nicht mehr hereinkommen.
Sieben-Tage-Inzidenz wird ergänzt
Erhalten bleiben soll die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Bussen und Bahnen, unabhängig vom Impfstatus, sieht die Beschlussvorlage vor. Alle vier Wochen soll überprüft werden, inwieweit diese Regelung noch sinnstiftend ist. Im gleichen Zeitabstand soll auch die Testpflicht überprüft werden.
Wie erwartet soll die Sieben-Tage-Inzidenz zur Beurteilung der Infektionslage künftig von weiteren Indikatoren flankiert werden. „Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens, genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren“, heißt es in der Vorlage.
Außerdem soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert werden, die am 11. September 2021 auslaufen würde. Sie ermöglicht es beispielsweise Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), diverse Anordnungen ohne die übliche Zustimmung des Bundesrats zu beschließen.