Kündigungen: Das sind die sieben Todsünden im Personalabbau – erklärt von einem Arbeitgeberanwalt
„Sozialplanabschlüsse mit einem Faktor von 0,3 bis 0,7 sind realistisch.“
Foto: BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbHDüsseldorf. Lockdown abermals verlängert und verschärft, der Einzelhandel weitestgehend dicht, Flugzeuge am Boden: Die Coronapandemie hält die Wirtschaft weiterhin in Schach. Doch je länger die Krise anhält, desto klarer wird: Da dürfte noch einiges auf die Unternehmen zukommen in Jahr 2021.
Schon jetzt droht einigen Teilen der Autoindustrie ein massiver Stellenabbau – vor allem bei den Zulieferern. Die Lufthansa muss mittelfristig mindestens 1000 Pilotenstellen streichen, und in der angeschlagenen Bankenbranche stehen einer Studie nach allein in Frankfurt gut 2000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Wenn solche Schlagzeilen die Runde machen, ringen im Hintergrund Arbeitgeber und Betriebsräte in Verhandlungen hart um die beste Lösung. Es geht um viel Geld, aber auch um Taktieren und Verhandlungsgeschick.
Doch nicht nur auf Arbeitnehmerseite gilt es in Sachen Abfindung und Co. einiges zu beachten. „Auch auf Managementseite herrscht im Personalabbau oft eine Mischung aus Unwissen, Unsicherheit und Unklarheit“, weiß Arbeitgeberanwalt Wolfgang Lipinski von der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt.
In seinen gut 20 Jahren Verhandlungserfahrung mit Betriebsräten hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht, der ausschließlich Unternehmen vertritt, viel erlebt. Von schlecht vorbereiteten Managern, die leichtfertig Kündigungsschutzklagen riskieren, bis hin zu übertrieben hohen Sozialplanfaktoren. Das sind die sieben größten Todsünden im Personalabbau auf Arbeitgeberseite – erklärt von Fachanwalt Wolfgang Lipinski.