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Commercial CourtsJustizminister Buschmann will der Wirtschaft effiziente und schnelle Gerichtsverfahren bieten

Deutschland soll Unternehmen künftig bei Streitigkeiten ein attraktives Gerichtsverfahren anbieten, komplett auf Englisch. Entsprechende Eckpunkte liegen nun vor.Heike Anger 16.01.2023 - 15:24 Uhr Artikel anhören

Der Justizminister will zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten für große Wirtschaftsstreitigkeiten schaffen.

Foto: dpa

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken. Laut einem am Montag veröffentlichten Eckpunktepapier soll eine „weitreichende Öffnung“ für die Gerichtssprache Englisch erreicht werden.

Buschmann teilte mit: „In Zeiten von globalen Lieferketten und internationalem Warenverkehr kommt es immer häufiger auch zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind.“ Darum sollen nun „Commercial Courts“ eingeführt werden, also Spezialsenate bei ausgewählten Oberlandesgerichten.

Derzeit existieren in Deutschland kaum Verfahrensmöglichkeiten in englischer Sprache für große Wirtschaftsstreitigkeiten. Zwar kann ein Prozess in englischer Sprache ablaufen. Klageschrift und gerichtliche Entscheidung müssen aber immer in deutscher Sprache verfasst werden.

Bei großen internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten lag bislang der Commercial Court London vorn. Seit dem Brexit haben sich aber EU-Nachbarländer wie Frankreich, die Niederlande oder Belgien mit neu errichteten internationalen Handelsgerichten positioniert.

Zudem tragen Unternehmen ihre Streitigkeiten häufig vor internationalen Schiedsgerichten aus, unter Ausschluss staatlicher Gerichte. Diese Verfahren gelten als schnell und effektiv. Details der Verhandlungen werden vertraulich behandelt.

Commercial Courts: Buschmann will deutsche Gerichte attraktiver machen

Nun will Deutschland also nachziehen. In dem Papier heißt es: „Insgesamt wollen wir ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren anbieten.“ Deutschland werde sich so „dem Wettbewerb mit anerkannten ausländischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten stellen“. Unternehmen mit starker Exportorientierung würden besonders davon profitieren.

Bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP war die Einrichtung „englischsprachiger Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten“ verabredet worden.

Konkret sieht Buschmanns Eckpunktepapier Folgendes vor:

  • Die Länder sollen künftig bei bestimmten Handelsstreitigkeiten die Verfahren an ausgewählten Landgerichten vollständig in englischer Sprache führen können. Das gilt dann auch für die Berufung vor den Oberlandesgerichten. Länder können auch gemeinsame englischsprachige Kammern schaffen.
  • Bei großen Handelssachen soll künftig auch die direkte Anrufung eines Commercial Court möglich sein, also eines erstinstanzlichen Spezialsenats bei ausgewählten Oberlandesgerichten. Damit würde die Ebene des Landgerichts übersprungen. Dies sei möglich, wenn der Streitwert eines Rechtsstreits eine bestimmte Schwelle erreiche oder überschreite, „etwa von einer Million Euro“. Dann sei auch ein Wortprotokoll möglich, wie es bei Schiedsgerichten bekannt ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) soll ebenfalls in englischer Sprache möglich sein.
  • Regelungen für Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen sollen „flexibler und praxistauglicher“ gestaltet werden.
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Ein wichtiger Punkt, den das Papier aufgreift, ist der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Diese sollen künftig umfassender als bisher im Zivilprozess geschützt werden.

Bislang können die Gerichte die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil davon ausschließen, wenn ein wichtiges Geschäftsgeheimnis zur Sprache kommt. In dem Papier heißt es nun: „Künftig soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bereits auf den Zeitpunkt der Klageerhebung vorverlegt werden.“

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