Rente: Bund soll DDR-Sonderrenten allein finanzieren
Berlin. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) fordert, dass der Bund die Finanzierung von Sonderrenten aus DDR-Zeiten vollständig übernimmt. „Die finanzielle Belastung der ostdeutschen Länder aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR sind viel zu hoch. Und wir alle haben dafür ja bereits über Jahrzehnte Milliarden bezahlt“, sagte Woidke dem Handelsblatt. „Es fällt klar in die Zuständigkeit des Bundes.“
Zu DDR-Zeiten gab es 27 Zusatzversorgungssysteme für einzelne Berufsgruppen, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen. Sonderrenten gab es unter anderem für Angehörige der Deutschen Volkspolizei. Insgesamt profitieren heute mehrere Hunderttausend Menschen in Deutschland von den Zahlungen. Allein im Jahr 2023 zahlten die Ost-Länder dafür etwa 2,68 Milliarden Euro.
Die Leistungen wurden mit der Wiedervereinigung in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Kosten bei der Zusatzversorgung übernahmen zunächst zu 60 Prozent die ostdeutschen Länder und zu 40 Prozent der Bund. Anfang 2021 erhöhte der Bund seinen Anteil auf 50 Prozent.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird den Ländern eine weitere Aufstockung der Bundesbeteiligung zugesichert. Der Bund werde bei der Kostenaufteilung weitere zehn Prozentpunkte übernehmen, heißt es dort. Grundlage für die Aufwendungen ist das sogenannte Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer begrüßte jüngst die stärkere Beteiligung des Bundes. „Am Ende muss allerdings weiterhin die vollständige Übernahme durch den Bund stehen“, sagte der CDU-Politiker. „Denn die Mitfinanzierung ist für die ostdeutschen Länder immer noch eine große finanzielle Belastung.“
Bund soll einen Stufenplan für die Übernahme der Rentenkosten vorlegen
Wie groß die Belastung ist, geht aus einer Mitte April im Bundesrat abgegebenen Protokollerklärung von Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen hervor. Die Mitfinanzierung gesetzlicher Renten haben demnach die ostdeutschen Länder zwischen 1991 und 2024 72 Milliarden Euro gekostet. Als Konsequenz soll die Bundesregierung nun „einen weiteren Entlastungsschritt im Rahmen eines konkreten Stufenplans bis zu einer vollständigen Übernahme“ der Kosten vorlegen.
Brandenburgs Regierungschef Woidke will im Fall einer Kostenübernahme die dann frei werdenden Mittel dafür nutzen, die stark defizitären Kommunen zu unterstützen. „Spielräume nach einer Übernahme des AAÜG durch den Bund würden uns deutlich mehr Investitionen ermöglichen, gerade auch um dem Investitionsstau auf kommunaler Ebene zu begegnen“, sagte er. In die gleiche Richtung ziele auch der Gedanke hinter der Entlastung von Altschulden, nämlich Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, selbstständig in die Infrastruktur vor Ort zu investieren.
Derzeit ist die finanzielle Entlastung der Kommunen Ländersache. Dabei soll es dem Vernehmen nach auch bleiben. Gleichwohl will die schwarz-rote Bundesregierung bei der Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik helfen. Laut Koalitionsvertrag will sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder beteiligen, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten.
Woidke betonte indes, dass ein mögliches Entschuldungsprogramm des Bundes „die besondere Ost-West-Situation berücksichtigen“ müsse. Deswegen sei es auch notwendig, die Frage der DDR-Zusatzrenten „endlich gerecht mitzuregeln“. Das koste allein Brandenburg mehrere 100 Millionen Euro im Jahr, „obwohl die Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die eindeutig in alleiniger Verantwortung des Bundes liegt“.
Woidke: Viele Kommunen haben einen hohen Investitionsbedarf
Die brandenburgischen Kommunen sieht Woidke bei den Kommunalfinanzen bisher „insgesamt recht gut aufgestellt“ – insbesondere im Vergleich zu den übrigen Ländern. Es zahle sich aus, dass das Land die brandenburgischen Kommunen mit „erheblichen Mitteln“ unterstützt habe, unter anderem mit dem kommunalen Rettungsschirm.
Gleichwohl hätten viele Kommunen einen hohen Investitionsbedarf. „Deswegen brauchen wir auch dringend das auf Bundesebene geplante Sondervermögen für Investitionen“, sagte der SPD-Politiker. Damit könne auch in Brandenburg der kommunale Investitionsstau schneller abgebaut werden.
Für sein Bundesland kündigte Woidke an, die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. „Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt beauftragt werden können“, sagte er.