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SozialleistungenBürgergeld steigt auf 563 Euro

Arbeitsminister Hubertus Heil kündigt einen höhere Regelsätze für Bedürftige an. Im Schnitt sollen sie vom kommenden Jahr an zwölf Prozent mehr Geld erhalten.Frank Specht 29.08.2023 - 16:05 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Auf einem Tablet können Berliner Einwohner das Bürgergeld beantragen. Der zweite Teil der Bürgergeld-Reform war am 1. Juli in Kraft getreten.

Foto: dpa

Berlin. Die Regelsätze für die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger werden ab Januar um gut zwölf Prozent steigen. Das kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin an.

Auf den Bund kommen dadurch Mehrkosten von 4,3 Milliarden Euro zu. Er gehe davon aus, dass diese Summe auch im Haushalt für das kommende Jahr bereitgestellt werde, denn bei der Anhebung handele es sich um geltendes Recht, sagte Heil.

Die Anpassung der Grundsicherungsleistungen richtet sich nach der Lohn- und Preisentwicklung. Die Ampelkoalition hatte das Verfahren aber dahingehend weiterentwickelt, dass die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden.

Der Satz für alleinstehende Erwachsene wird laut Heil von 502 Euro im Monat auf 563 Euro angehoben. Partner in Paarhaushalten erhalten künftig 506 statt 451 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll es künftig 471 statt 420 Euro geben. Für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren steigt der Satz von 348 auf 390 Euro und für Kinder von der Geburt bis zum fünften Lebensjahr von 318 auf 357 Euro.

Angesichts der hohen Preise gehe es bei vielen Familien „ans Eingemachte“, sagte Heil. Sie müssten schauen, ob das Geld noch reiche, um den Kühlschank zu füllen oder den Kindern ein paar neue Schuhe zu kaufen.

Sozialverband lobt Anpassung

Gerade in Zeiten von großer gesellschaftlicher Verunsicherung müsse Deutschland ein solidarisches Land bleiben, betonte der Arbeitsminister. Während der Sozialverband Deutschland die Regelsatzanpassung als „gutes Signal“ bezeichnete, halten der Paritätische Gesamtverband und der Verband VdK die Erhöhung für zu niedrig und zu spät.

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat am Dienstag in Berlin eine Erhöhung der Grundsicherung im kommenden Jahr versprochen. Erwachsene bekommen zukünftig eine Anpassung von 61 Euro und erhalten dann 563 Euro monatlich.

Um gut zwölf bis knapp 14 Prozent steigen sollen auch die Mindestlöhne in der Altenpflege. Heil kündigte an, eine entsprechende Empfehlung der unabhängigen Pflegekommission per Rechtsverordnung umzusetzen.

Das mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium hat vorgeschlagen, die Lohnuntergrenze für ungelernte Hilfskräfte in zwei Stufen von 14,15 auf 16,10 Euro anzuheben. Für Personal mit mindestens einjähriger Ausbildung soll der Mindestlohn von 15,25 auf 17,35 Euro angehoben werden, für Pflegefachkräfte von 18,25 auf 20,50 Euro.

„Gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel in dieser Branche“, sagte Heil. Die Kommission verwies allerdings auch darauf, dass die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden müsse, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht zusätzlich belastet werden sollen.

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Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt wird, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt.

Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.

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