Wahl-Fiasko: Verfassungsgerichtshof: Abgeordnetenhauswahl in Berlin muss wiederholt werden
Die Mehrheitsverhältnisse könnten sich nach der Wahl ändern – und die Grünen möglicherweise stärker als die SPD werden.
Foto: IMAGO/Emmanuele ContiniBerlin. Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig.
Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte.
Zur Begründung verwies Gerichtspräsidentin Selting auf „schweren sytemische Mängel“ schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie eine „Vielzahl schwerer Wahlfehler“. Diese seien mandatsrelevant gewesen – haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.
Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler nannte den 12. Februar als neuen Wahltag. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.
Nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) laufen bereits Vorbereitungen für die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl. „Wir haben frühzeitig mit den Vorbereitungen für eine Wiederholungswahl begonnen“, teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Mittwoch nach dem Urteil mit. „Bereits seit dem Sommer setzen wir die Empfehlungen der Expertenkommission Wahlen um.“ Die Entscheidung des Gerichts nehme sie mit Respekt zur Kenntnis.
Großes Chaos bei Wahlen
Am 26. September 2021 waren – mitten in der Corona-Pandemie – in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.
Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb.
Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins Verfassungsgerichtshof die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.
Der Berliner Senat hat bereits angekündigt, die Entscheidung akzeptieren zu wollen. Ob und von wem überhaupt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich wäre, ist rechtlich umstritten. Bisher gab es in der bundesdeutschen Geschichte noch keine Wahlwiederholung auf Landesebene.
Berliner Regierung könnte anders aussehen
Durch die Wahl könnten sich Mehrheitsverhältnisse im Parlament ändern. Das kann zur Folge haben, dass eine andere Koalition gebildet wird, bei der etwa die bisherige Oppositionspartei CDU ein Wörtchen mitredet. Sollten die bisherigen Koalitionäre SPD, Grüne und Linke zusammen weiter eine Mehrheit haben, könnten sie – wenn sie dies wollten – weitermachen.
Spannend dürfte dann aber sein, was passiert, wenn die Grünen statt der SPD stärkste Partei werden. Dann hätten die Grünen Anspruch auf den Rathaussessel. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) müsste Platz machen für ihre bisherige Stellvertreterin, Umwelt- und Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).
Letzten Umfragen zufolge ist das nicht unrealistisch. Eine Insa-Umfrage von Mitte November sah SPD und Grüne gleichauf bei 20 Prozent, die CDU bei 21 Prozent, die Linke bei zwölf Prozent, die AfD bei zehn und die FDP bei sieben Prozent.
Damit wäre eine Rot-Grün-Rote Koalition wohl weiter möglich. Wer sie allerdings anführen würde, ist vollkommen offen.
Bundestagswahl wird nur in einigen Bezirken wiederholt
Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig – zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.