Wahl-O-Mat zur Sachsen-Wahl 2024: Welche Partei passt zu Ihnen?
Düsseldorf. In Sachsen wird heute ein neuer Landtag gewählt. Die Parlamentswahl im Freistaat wird unter anderem von den Themen Migration, Bildung, Fachkräftemangel und der Förderung der Gesundheits- und Pflegebranche bestimmt.
Wer herausfinden möchte, welche Partei am ehesten dazu die eigenen Ansichten vertritt, dem hilft der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl. Mit dem Frage-und-Antwort-Spiel können Interessierte ihre Standpunkte zu 38 Themen mit denen der zur Wahl stehenden Parteien vergleichen.
Klicken Sie im nächsten Abschnitt auf „Start“, um den Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Sachsen auszuprobieren.
Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Sachsen 2024
Wie funktioniert der Wahl-O-Mat?
Zunächst bewerten Sie Aussagen zu Themen in Sachsen. Dazu klicken Sie jeweils auf „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“. Anschließend können Sie jene Antworten als hoch gewichten, die Ihnen besonders wichtig sind.
Danach errechnet der Wahl-O-Mat, welche Parteiprogramme Ihren angegebenen Ansichten am nächsten stehen. Schließlich können Sie Ihre Antworten mit den Antworten der Parteien vergleichen.
Wie entstehen die Thesen und Antworten?
Den Wahl-O-Mat hat ein unabhängiges Team entwickelt. Es setzt sich aus Jungwählerinnen und Jungwählern aus Sachsen, Wissenschaftlern, Journalisten, Lehrkräften sowie Mitarbeitern der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung zusammen.
Insgesamt 80 politische Thesen legte das Team den zur Landtagswahl in Sachsen 2024 zugelassenen Parteien mit Bitte um Antwort vor. Das Team wählte danach für den Wahl-O-Mat 38 Thesen aus, die sowohl wichtige Themen der Wahl aufgreifen als auch von den Parteien kontrovers beantwortet wurden.
Die Parteien haben die Thesen nicht mit erstellt oder ausgewählt. Sie haben jedoch die Antworten und Begründungen dazu geschrieben und autorisiert.
Mehr zum Wahl-O-Mat für die Landtagswahl 2024 in Sachsen lesen Sie auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.
Wer steckt hinter dem Wahl-O-Mat?
Der Wahl-O-Mat ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung, einer Behörde des Bundesinnenministeriums. Sie hat nach eigenen Angaben „die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der BPB ist ein Erlass des Bundesinnenministeriums vom 24. Januar 2001. Es gibt sie seit 1952.
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Den Wahl-O-Mat gibt es bereits seit 2002. Er wird mit jeweils aktuellen Informationen vor Land- und Bundestagswahlen und vor den Wahlen des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Michael Kretschmer – CDU
Für die CDU tritt der amtierende Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, Michael Kretschmer, an. Er übernahm 2017 das Amt des Ministerpräsidenten und galt als einer der jüngsten Regierungschefs in Deutschland. Der 49-jährige CDU-Politiker gilt als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2024.
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Foto: Frank Hammerschmidt/dpaJörg Urban - AfD
Im Februar 2018 übernahm Jörg Urban den Vorsitz der AfD in Sachsen. Zudem führt der 59-Jährige die AfD-Landtagsfraktion.
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Foto: IMAGO/dts NachrichtenagenturPetra Köpping - SPD
In der aktuellen Koalition von SPD, CDU und Grünen führt die 66-jährige SPD-Politikerin Petra Köpping das Ministerium für Soziales und Gleichstellung in Sachsen, das auch für den Gesundheitsbereich zuständig ist.
Foto: Hendrik Schmidt/dpaRobert Malorny – FDP
Unter der Führung von Robert Malorny setzen die Freien Demokraten auf den Wiedereinzug ins Landesparlament. Der 45-jährige Malorny ist seit 2019 im Dresdner Stadtrat für die FDP aktiv. Er ist Fraktionsvorsitzender.
Foto: Robert Michael/dpaKatja Meier, Franziska Schubert und Wolfram Günther – Die Grünen
In Sachsen tritt ein Spitzentrio für die Grünen an: Katja Meier, Franziska Schubert und Wolfram Günther (von links).
Franziska Schubert, 42 Jahre alt, ist seit 2020 Fraktionsvorsitzende. Wolfram Günther, 51 Jahre alt, ist seit 2019 Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Katja Meier, 45 Jahre alt, wurde 2019 zur Staatsministerin für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung ernannt.
Foto: Sebastian Willnow/dpaSusanne Schaper und Stefan Hartmann - Die Linke
Die 46-jährige Landtagsabgeordnete Susanne Schaper und der 56-jährige Politikberater Stefan Hartmann kandidieren gemeinsam als Spitzenkandidaten der Linken bei der Landtagswahl 2024.
Foto: Sebastian Kahnert/dpaSabine Zimmermann - BSW
Sabine Zimmermann schloss sich 2023 dem Bündnis Sahra Wagenknecht an. Seit Januar 2018 ist Zimmermann Vorsitzende im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im Februar 2024 wurde die 63-Jährige gemeinsam mit dem Unternehmer Jörg Scheibe zur Landesvorsitzenden des BSW in Sachsen gewählt.
Foto: imago images/Future ImageWann ist Landtagswahl in Sachsen?
Die Landtagswahl findet in Sachsen am Sonntag, den 1. September 2024, von 8 bis 18 Uhr statt. Wer am 1. September 2024 nicht ins Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen.
Was wird bei der Landtagswahl 2024 in Sachsen gewählt?
Bei der Landtagswahl wird alle fünf Jahre das sächsische Landesparlament neu gewählt. Insgesamt 19 Parteien treten 2024 in Sachsen zur Landtagswahl an.
In Sachsen sind 120 Parlamentsplätze an Abgeordnete der zur Wahl stehenden Parteien zu vergeben.
Das neue Parlament tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen, sprich spätestens am 1. Oktober 2024. Erstmals wurde der Sächsische Landtag am 14. Oktober 1990 gewählt.
Wie viele Stimmen habe ich?
Die Wählerinnen und Wähler können bei der Landtagswahl 2024 zwei Mal abstimmen: Die Erststimme dient der Wahl eines Wahlkreisabgeordneten. Mit der Zweistimme wählen sie die Landesliste einer Partei.
Wer darf bei der Landtagswahl 2024 in Sachsen wählen?
Wählen darf in Sachsen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Außerdem sollte der oder die Wahlberechtigte mindestens seit drei Monaten im Freistaat wohnen und das Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.
Erstpublikation: 09.08.2024, 08:29 Uhr.