Landtagswahl Sachsen 2024: Wann öffnen die Wahllokale?
Düsseldorf. Heute ist Landtagswahl in Sachsen. Wer vorher nicht per Briefwahl abgestimmt hat und wählen will, muss dazu dann in ein Wahllokal gehen.
Damit Sie Ihre Stimme erfolgreich abgeben können, müssen Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale beachten. Auch sollten Sie wissen, wo sich die Wahlräume befinden.
Wann sind bei der Landtagswahl Sachsen 2024 die Wahllokale geöffnet? Wie finden Sie das richtige Wahllokal? Wann kann Ihnen im Wahllokal die Stimmabgabe verweigert werden? Und wo erfahren Sie das Wahlergebnis? Ein Überblick.
Wann öffnen die Wahllokale für die Landtagswahl in Sachsen 2024?
Die Wahllokale in Sachsen sind am heutigen Sonntag, 1. September, ab 8 Uhr durchgängig geöffnet. Ihre Stimme können Sie bis 18 Uhr abgeben.
Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind im Sächsischen Wahlgesetz geregelt. Dem zufolge muss der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.
Wie findet man das passende Wahllokal?
Die Adresse Ihres Wahllokals für die Stimmabgabe ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese erhalten Sie einige Wochen vor der Wahl per Post. Die Wahllokale befinden sich in der Regel in Gemeindegebäuden, beispielsweise in Schulen, Kitas, Dorfgemeinschaftszentren und dem Rathaus.
Ihre Gemeinde nennt den Wahlraum auch in der Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl 2024. Wenn Sie einen Wahlschein besitzen, können Sie zudem in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen.
» Lesen Sie auch: Wie funktioniert die Briefwahl in Sachsen?
Viele Gemeinden in Sachsen bieten auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis der Wahlräume an. Zudem schalten die Kommunen am Wahltag oft Telefonhotlines für Wählerinnen und Wähler. Einige sächsische Städte bieten online Übersichten und Suchen an, mit denen Sie Ihr Wahllokal anhand der eigenen Adresse finden können:
Darf die Stimmabgabe im Wahllokal verweigert werden?
Die Helfer in den Wahllokalen dürfen die Stimmabgabe nicht willkürlich verweigern. Grundsätzlich haben alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger in Sachsen das Recht, ihre Stimme abzugeben, vorausgesetzt, sie leben länger als drei Monate in dem Bundesland. Nur wem ein Gericht das Wahlrecht entzogen hat, darf laut Sächsischem Wahlgesetz nicht wählen.
Der Wahlvorstand kann Bürgern allerdings in einigen Fällen im Wahllokal verweigern, ihre Stimme abzugeben. Das trifft laut Landeswahlverordnung zu, wenn die Wählerin oder der Wähler:
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt,
- sich auf Verlangen des Wahlvorstands nicht ausweist,
- keinen Wahlschein vorlegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk befindet, es sei denn, es wird festgestellt, dass sie oder er nicht im Wahlscheinverzeichnis eingetragen ist,
- bereits einen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis hat, es sei denn, er weist nach, dass er noch nicht gewählt hat,
- den Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat,
- den Stimmzettel nicht oder so gefaltet hat, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, oder ihn mit einer äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichnung versehen hat,
- für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat oder
- für den Wahlvorstand erkennbar mehrere oder einen nicht amtlich hergestellten Stimmzettel abgeben oder mit dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne werfen will.
Zudem darf der Wahlvorstand dem Landeswahlgesetz zufolge Menschen, die die Ordnung stören, aus dem Wahllokal verweisen.
Wann beginnt die Auszählung der Stimmen bei der Landtagswahl in Sachsen 2024?
Die Stimmauszählung beginnt in den Wahllokalen laut der sächsischen Landeswahlordnung unmittelbar nach der Schließung, also ab 18 Uhr. Der Wahlvorstand jedes Wahlbezirks ermittelt dann in einer Sitzung das vorläufige Wahlergebnis. Dazu stellt er fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlkreisvorschläge und Landeslisten abgegeben wurden. Anschließend teilt er das Ergebnis der Kreiswahlleitung mit. Diese übergibt das gesamte, geprüfte Kreiswahlergebnis wiederum dem Landeswahlleiter.
In Sachsen gilt zudem in Anlehnung an Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Grundsatz der Öffentlichkeit. Das bedeutet: Jeder kann bei der Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken zusehen.
Michael Kretschmer – CDU
Für die CDU tritt der amtierende Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, Michael Kretschmer, an. Er übernahm 2017 das Amt des Ministerpräsidenten und galt als einer der jüngsten Regierungschefs in Deutschland. Der 49-jährige CDU-Politiker gilt als Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2024.
Lesen Sie auch: Wahl-O-Mat zur Landtagswahl Sachsen 2024: Wen Sie wählen würden
Foto: Frank Hammerschmidt/dpaJörg Urban - AfD
Im Februar 2018 übernahm Jörg Urban den Vorsitz der AfD in Sachsen. Zudem führt der 59-Jährige die AfD-Landtagsfraktion.
Lesen Sie auch: Wird die AfD stärkste Kraft im Osten?
Foto: IMAGO/dts NachrichtenagenturPetra Köpping - SPD
In der aktuellen Koalition von SPD, CDU und Grünen führt die 66-jährige SPD-Politikerin Petra Köpping das Ministerium für Soziales und Gleichstellung in Sachsen, das auch für den Gesundheitsbereich zuständig ist.
Foto: Hendrik Schmidt/dpaRobert Malorny – FDP
Unter der Führung von Robert Malorny setzen die Freien Demokraten auf den Wiedereinzug ins Landesparlament. Der 45-jährige Malorny ist seit 2019 im Dresdner Stadtrat für die FDP aktiv. Er ist Fraktionsvorsitzender.
Foto: Robert Michael/dpaKatja Meier, Franziska Schubert und Wolfram Günther – Die Grünen
In Sachsen tritt ein Spitzentrio für die Grünen an: Katja Meier, Franziska Schubert und Wolfram Günther (von links).
Franziska Schubert, 42 Jahre alt, ist seit 2020 Fraktionsvorsitzende. Wolfram Günther, 51 Jahre alt, ist seit 2019 Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Katja Meier, 45 Jahre alt, wurde 2019 zur Staatsministerin für Justiz, Demokratie, Europa und Gleichstellung ernannt.
Foto: Sebastian Willnow/dpaSusanne Schaper und Stefan Hartmann - Die Linke
Die 46-jährige Landtagsabgeordnete Susanne Schaper und der 56-jährige Politikberater Stefan Hartmann kandidieren gemeinsam als Spitzenkandidaten der Linken bei der Landtagswahl 2024.
Foto: Sebastian Kahnert/dpaSabine Zimmermann - BSW
Sabine Zimmermann schloss sich 2023 dem Bündnis Sahra Wagenknecht an. Seit Januar 2018 ist Zimmermann Vorsitzende im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Im Februar 2024 wurde die 63-Jährige gemeinsam mit dem Unternehmer Jörg Scheibe zur Landesvorsitzenden des BSW in Sachsen gewählt.
Foto: imago images/Future ImageWo kann ich mich über das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen 2024 informieren?
Das amtliche Wahlergebnis wird hier auf der Website des Landes Sachsen veröffentlicht. Wahlforschungsinstitute und Medien berichten am Wahlabend ab 18 Uhr anhand von Prognosen und Hochrechnungen. Diese stellen jedoch kein endgültiges Wahlergebnis dar.
Auch auf handelsblatt.com erfahren Sie alles Wichtige zu den Ergebnissen der Landtagswahl in Sachsen 2024.
Welche Funktion haben die Wahllokale?
Wahllokale sind die Orte, in denen die eigentliche demokratische Wahl abläuft. In ihnen können Bürgerinnen und Bürger, ihre Stimme in einem geordneten, geheimen und fairen Verfahren abgeben.
Am Wahltag sorgen Wahlhelfer und -helferinnen für einen ruhigen und ordnungsgemäßen Ablauf im Wahllokal. Sie prüfen zunächst die Identität der Besucher, um sicherzustellen, dass nur Berechtigte an der Wahl teilnehmen, und händigen dann den Stimmzettel aus.
Wählende müssen ihre Stimmzettel laut Sächsischem Wahlgesetz in der Wahlkabine unbeobachtet kennzeichnen und falten können. Die Kabine muss entsprechend eingerichtet und abgeschirmt sein. Der Wählende steckt den gefalteten Stimmzettel dann in die Wahlurne, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses garantiert.
Neben dem Wählenden dürfen keine weiteren Menschen in die Wahlkabine. Auch Kinder dürfen nur bis zum Kleinkindalter mitgenommen werden. Nur Wähler, die nicht lesen können oder körperlich beeinträchtig sind, dürfen sich dem Wahlgesetz zufolge von einer zweiten Person beim Wählen helfen lassen. Diese Hilfe darf dabei nur technisch erfolgen. Eine Einflussnahme auf die Wahlentscheidung ist unzulässig.
Die Wahlräume müssen in Sachsen so gewählt und eingerichtet sein, dass alle Wahlberechtigten, vor allem auch Menschen mit Behinderung, an der Wahl möglichst leicht teilnehmen können.
Erstpublikation: 16.08.2024, 10:40 Uhr, zuletzt aktualisiert: 01.09.2024, 6:30 Uhr.