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Kommentar – Der ChefökonomDen optimalen Mindestlohn gibt es nicht

Der gesetzliche Mindestlohn wird nur moderat steigen. Die Enttäuschung darüber ist groß. Teile der SPD versuchen, damit politisch zu punkten.Bert Rürup 07.07.2023 - 09:13 Uhr
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Für jeden der 5,8 Millionen Erwerbstätigen, die derzeit zum Mindestlohn arbeiten, bedeutet eine Erhöhung dieser Lohnuntergrenze einen Einkommenszuwachs.

Foto: dpa

Der Unmut in Teilen der SPD war groß, als die unabhängige Mindestlohnkommission empfahl, die Lohnuntergrenze bis 2025 von zwölf schrittweise auf 12,82 Euro anzuheben. Gewerkschaften, Sozialverbände und manche Ökonomen sahen angesichts der anhaltend hohen Inflation darin einen Skandal.

Diese geringe Anhebung widerspreche „der ökonomischen und auch der sozialen Logik“, meinte etwa DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Der Mindestlohn hätte „auf 14 Euro erhöht werden müssen“. Das Votum der Kommission unterstreiche „einmal mehr, dass die Festlegung des Mindestlohns grundlegender Reformen bedarf“.

Am vergangenen Wochenende sah Lars Klingbeil, der Co-Vorsitzende der SPD, dann die Chance, seine Partei aus dem Umfragetief ziehen zu können. Laut jüngstem „Politbarometer“ halten 62 Prozent der Befragten die empfohlene Mindestlohnerhöhung für „zu niedrig“ – während gleichzeitig nur noch 18 Prozent die SPD wählen würden.

„Das Leben ist teurer geworden, deshalb brauchen wir generell höhere Löhne im Land“, sagte Klingbeil. „Ich bin erschrocken darüber, dass die Arbeitgeberseite nicht sieht, wie die Lebensrealität von vielen Millionen Arbeitnehmern in diesem Land ist: Die Inflation frisst die Löhne auf, sie müssen überlegen, was sie sich am Monatsende überhaupt noch leisten können.“

Er halte eine Lohnuntergrenze von 13,50 bis 14 Euro für angemessen. Dabei verdrängte er, dass der bislang sehr erfolgreiche Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bereits angekündigt hatte, die Kommissionsvorschläge per Verordnung umzusetzen.

Es gibt keinen optimalen Mindestlohn

Für jeden der 5,8 Millionen Erwerbstätigen, die derzeit zum Mindestlohn arbeiten, bedeutet eine Erhöhung dieser Lohnuntergrenze einen Einkommenszuwachs – und zwar umso stärker, je kräftiger diese Grenze steigt.

Der Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 um 41 Cent steigen. Im ARD-Sommerinterview zeigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz unzufrieden mit dem „konkreten Vorschlag“ und dem langwierigen Entscheidungsprozess der Kommission.

Wer dieses Wählerpotenzial ansprechen will, müsste eigentlich erklären, warum gerade 14 Euro Mindestlohn angemessen wären, 15 Euro jedoch nicht. Fakt ist nun einmal, dass es einen optimalen Mindestlohn nicht gibt – die Arbeitseinkommen der Beschäftigten sind stets Kosten der Arbeitgeber.

Steigende Löhne führen isoliert betrachtet zu sinkenden Gewinnen, steigenden Preisen und/oder weniger Beschäftigung. Letztlich ist in der Privatwirtschaft jeder Arbeitsplatz eine Investition, die sich rentieren sollte.

Nun wird in der öffentlichen Diskussion betont, der Mindestlohn müsse Armut trotz Vollzeitbeschäftigung verhindern – ohne zu sagen, wessen potenzielle Armut genau damit gemeint ist. Wer 40 Stunden die Woche zum aktuellen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde arbeitet, verdient 2080 Euro brutto im Monat, davon verbleiben etwa 1500 Euro netto.

Als Single auf dem Land mag man damit zurechtkommen, als Familie in einer Metropole wohl kaum. Dies zeigt: Ein bundesweiter Mindestlohn kann nie eine bedarfsabhängige Grundsicherung wie das „Bürgergeld“ ersetzen.

Rentensystem zielt nicht auf Armutsminderung im Alter ab

Zudem wird oft kritisiert, dass zum Mindestlohn Beschäftigte im Alter Gefahr liefen, eine niedrige Rente zu bekommen, und deshalb auf Fürsorgeleistungen angewiesen seien. Das ist zutreffend, allerdings lässt sich dieses Problem nicht mit höheren Mindestlöhnen lösen, sondern nur mit einer umfassenden Rentenreform.

Die unabhängige Mindestlohnkommission empfahl, die Lohnuntergrenze bis 2025 von zwölf schrittweise auf 12,82 Euro anzuheben.

Foto: dpa

Denn anders als in den meisten anderen Industrieländern zielt das deutsche Rentensystem nicht auf Armutsverhinderung im Alter ab, sondern darauf, die relative Einkommensposition während des rentenversicherungspflichtigen Erwerbslebens im Alter zu gewährleisten. Im Klartext: Wer wenig verdient und wenig Beitragsjahre hat, bekommt eine entsprechend niedrige Rente.

Unbestritten ist hingegen, dass ein Mindestlohn eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Entlohnung reduzieren, die Spreizung der Löhne im unteren Einkommenssegment begrenzen und den Anreiz erhöhen kann, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Zudem bedarf es zwingend eines Mindestlohns, wenn der Staat nicht auskömmliche Löhne im Rahmen von Kombilohnmodellen aufstockt, wie etwa im Rahmen des Bürgergelds. Muss ein Arbeitsloser jede zumutbare Beschäftigung annehmen und gibt es keine Lohnuntergrenze, eröffnet sich Arbeitgebern bei Arbeitslosigkeit die Möglichkeit zum Lohndumping – zulasten der Staatskasse.

Auf Fairnessfragen gibt es keine wissenschaftlichen Kriterien

Kurzum, die Einführung des Mindestlohns in Deutschland war richtig, kam aber ein Jahrzehnt zu spät. Darüber hinaus war und ist es klug, dass sich die Politik aus der Lohnfindung heraushält – solange die Tarifautonomie Verfassungsrang hat. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Mindestlohnfindung einer mit den Sozialpartnern besetzten unabhängigen Kommission übertragen.

Diese soll die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Beschäftigten, die Wettbewerbsbedingungen, die Arbeitsmarktentwicklung sowie die Produktivität evaluieren und alle zwei Jahre ihre Erkenntnisse zusammen mit ihrem Beschluss veröffentlichen. Die Kommission soll sich laut ihrem gesetzlichen Auftrag bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren.

Höchst umstritten in der jüngsten Kommissionstagung war, was der Aufsetzpunkt für die aktuellen Empfehlungen sein sollte: die vorherigen Beschlüsse der Kommission, also ein Mindestlohn von 10,45 Euro oder die vom Gesetzgeber diskretionär im Herbst 2022 vorgenommene Anhebung auf zwölf Euro.

Gegen die Stimmen der Gewerkschaften entschied sich die Kommissionsmehrheit für die 10,45 Euro – und befand, dass die Folgen der Inflation durch die Mindestlohnerhöhung per Gesetz ab dem 1. Oktober 2022 gebührend berücksichtigt seien.

Nach Ansicht der Gewerkschaften sei dies jedoch eine Missachtung der Intention des Gesetzgebers, „der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf zwölf Euro gewährleisten wollte“.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Nun kann es eine auf Effizienzargumenten basierende Antwort auf die richtige Höhe einer Lohnuntergrenze nicht geben – und für Gerechtigkeits- und Fairnessfragen gibt es kein wissenschaftlich anerkanntes Kriterium.

Unbestritten ist jedoch, dass sich die deutsche Volkswirtschaft in einer ihrer schwierigsten Phasen der Nachkriegsgeschichte befindet. Seit nunmehr 14 Quartalen wächst die gesamtwirtschaftliche Leistung nicht, die Inflation ist so hoch wie seit 50 Jahren nicht mehr, die Industrieproduktion ist nicht höher als vor elf Jahren, während die Reallöhne auf dem Niveau von 2015 liegen. Zudem bekommt der bislang robuste Arbeitsmarkt erste merkliche Kratzer, wie BA-Präsidentin Andrea Nahles jüngst bestätigte.

Gleichzeitig steht die Gesellschaft unmittelbar vor einem massiven Alterungsschub, der – zusammen mit der Dekarbonisierung – zu einer harten Belastungsprobe werden wird. Das Trendwachstum ist bereits von etwa 1,5 Prozent auf knapp unter ein Prozent zurückgegangen, und ab dem kommenden Jahrzehnt dürfte reales Wachstum keine Selbstverständlichkeit mehr sein.

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