Lars Feld: Milliarden fürs Soziale – und Arbeit lohnt sich kaum noch
Deutschland diskutiert über eine Reform des Sozialstaats – mit den üblichen Reflexen. Während eine Seite von sozialem Kahlschlag oder einer Aushöhlung des Sozialstaats redet, begibt sich die andere Seite auf die Suche nach denjenigen, die das System auszunutzen versuchen.
Diese Diskussion kommt überwiegend moralisierend daher, faktenbasierte Einlassungen kommen zu kurz. Die Faktenlage stützt jedoch weder die Kahlschlaghypothese, noch ist der Sozialstaat durch Betrug dominiert.
Betrachtet man die Sozialleistungsquote, also alle Geld-, Sach- und Dienstleistungen, die der deutsche Staat den privaten Haushalten für die soziale Sicherung, die Grundsicherung, für Familien und weitere Bedürfnisse zukommen lässt, in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), so zeigt sich ein steigender Trend seit den 1960er-Jahren.
Selbst in jüngerer Zeit lässt sich ein Anstieg feststellen. Die Sozialleistungsquote betrug im Jahr 2007 nach der Umsetzung der Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder und vor der Finanzkrise 26,5 Prozent, nach der Finanzkrise im Jahr 2011 lag sie bei 28,2 Prozent und stieg auf 31,2 Prozent des BIP im Jahr 2024.
In den Jahren 2009 und 2020 war das BIP aufgrund der Finanzkrise und der Corona-Pandemie eingebrochen, sodass diese Jahre zum Vergleich nicht taugen. Die Sozialleistungsquote liegt aktuell gleichwohl auf dem zweithöchsten Niveau nach 2020.
Bemerkenswert ist, dass der Anstieg der Sozialleistungsquote von 2011 bis 2024 in eine Zeit fällt, in der das BIP kräftig gestiegen und die Arbeitslosenquote merklich gesunken war. Dieser Anstieg lässt sich daher nicht mit einer zunehmenden Arbeitslosigkeit oder einer schwachen Wirtschaftslage begründen. Vielmehr wurde der Sozialstaat in der Regierungszeit von Angela Merkel und der Ampelregierung deutlich ausgebaut.
In diese Zeit fallen beispielweise die Mütterrenten I und II für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Rente mit 63 Jahren für langjährig Versicherte, der Grundrentenzuschlag, der Ausbau der sozialen Pflegeversicherung durch fünf Pflegegrade, vor allem durch den Pflegegrad 1.
Außerdem: der Rückbau des Forderungselements im Arbeitslosengeld II bis zu dessen Mutation zum Bürgergeld, der massive Ausbau des Wohngelds, der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und vielfältige familienpolitische Leistungen, insbesondere das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld. Diese Entwicklung widerlegt die Hypothese vom sozialen Kahlschlag eindrücklich.
Ein so stark ausgebautes Sozialsystem hat zwangsläufig Sozialbetrug zur Folge. Dies zeigt schon der Zusammenhang mit der Schwarzarbeit. Personen, die erwerbsfähig sind, aber aus irgendwelchen Gründen Sozialleistungen in Anspruch nehmen mussten, können sich besserstellen, wenn sie weiter Leistungen beziehen und zugleich schwarzarbeiten. Das Schwarzarbeitsgesetz hat hauptsächlich diese Fälle im Blick; der Anstieg der Schwarzarbeit in jüngerer Zeit konnte damit gleichwohl nicht verhindert werden.
Hier liegt ein grundlegendes Problem des deutschen Sozialstaats. Nimmt ein Bezieher von Sozialleistungen eine reguläre Beschäftigung an, bleibt ihm netto, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch den damit verbundenen Transferentzug, oftmals eine zu geringe Einkommenssteigerung, sodass es sich zu wenig lohnt zu arbeiten.
Eine Reform des Sozialstaats muss daher vorwiegend diese Problematik in den Blick nehmen. Eine Vielzahl von in jüngerer Zeit vorgelegten Gutachten und Studien zeigt auf, dass nicht zuletzt das Nebeneinander von Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag die ungenügenden Arbeitsanreize verschärft.
Die Zusammenlegung dieser Sozialleistungen ist daher naheliegend. Sie sollte nicht nur dann stattfinden, wenn ein Anspruch auf alle vier Leistungen besteht. Ein einheitlicher Bedürftigkeitsbegriff würde dabei sicherstellen, dass eine Person nicht unter diese für den Lebensunterhalt definierte Mindestgrenze fällt.
Ferner wird eine Reform des Sozialstaats nicht umhinkommen, Leistungen zu kürzen. Dies gilt insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung, die vor allem die gesetzliche Rentenversicherung und die soziale Pflegeversicherung trifft.
Die Gesetzliche Krankenversicherung, besser: das gesamte Gesundheitswesen, ist hingegen durch den medizinischen Fortschritt ähnlich stark betroffen wie durch die Demografie. Im Gesundheitswesen erstaunt zudem das Nebeneinander von Unter-, Über- und Fehlversorgung. Dies muss korrigiert werden.
