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Der Chefökonom – KommentarEin Tabubruch: Was aus der Erhöhung des Mindestlohns folgt

Beschäftigte im Niedriglohnsektor bekommen auf Beschluss des Bundestags demnächst ein Viertel mehr Lohn. Damit untergräbt die Bundesregierung eine bewährte Kooperation der Sozialpartner.Axel Schrinner, Bert Rürup 10.06.2022 - 03:59 Uhr Artikel anhören

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Erhöhung von derzeit 9,82 auf zwölf Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen.

Foto: IMAGO/CHROMORANGE

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist in einer Marktwirtschaft ein Fremdkörper. So lernen es Ökonomie-Studierende in den ersten Semestern. Denn ein zu niedriger Mindestlohn ist wirkungslos, und ein zu hoher treibt einen Keil zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage, was unfreiwillige Arbeitslosigkeit und damit Wohlfahrts- und Wachstumsverluste zur Folge hat.

Die Wirklichkeit ist indes komplizierter. So ist Arbeitskraft kein homogenes Gut. Zudem beeinflusst der Staat über Umverteilung, Steuern, Ausgaben und Sozialleistungen das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.

In unserer Sozialen Marktwirtschaft ist das 2005 anstelle der Arbeitslosenhilfe eingeführte Arbeitslosengeld II eine dieser Sozialleistungen. Die Idee: Jeder Erwerbsfähige erhält eine Grundsicherung in Höhe des Existenzminimums, wenn er trotz eigener Bemühungen den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht bestreiten kann.

Wer Arbeit hat, aber das am Markt erzielte Einkommen nicht ausreicht, um davon sich und die eigene Familie zu ernähren, dem stockt der Staat das Einkommen entsprechend der amtlich festgestellten Bedürftigkeit auf.

Die Einführung solch eines Kombilohn-Modells war ökonomisch richtig, um Anreize zu setzen, eine reguläre Arbeit aufzunehmen. Allerdings hätte diese Reglung – worauf die OECD mit Nachdruck hingewiesen hatte – von vornherein durch einen gesetzlichen Mindestlohn flankiert werden müssen, um Lohndumping über Verträge zulasten des Sozialstaats zu verhindern.

Der Mindestlohn folgt

Diese Trivialität erkannte – wenn auch erst fast zehn Jahre später – die damalige Bundesregierung und führte 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ein. Laut Gesetz wird der Mindestlohn turnusmäßig angepasst.

Dazu soll eine unabhängige Kommission prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Beschäftigten beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und die Beschäftigung nicht zu gefährden.

Der Bundeskanzler will eine Lohn-Preis-Spirale vermeiden.

Foto: IMAGO/Panama Pictures

Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifentwicklung. Die Kommission besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Kreis der Sozialpartner sowie zwei beratenden Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen.

Die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie wurde mithin auch beim Mindestlohn erhalten; die Tarifparteien erhielten das Recht, Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen.

Dieses gleichermaßen kluge wie bewährte Modell hat der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit suspendiert und eine Erhöhung dieser Lohnuntergrenze von derzeit 9,82 auf zwölf Euro ab dem 1. Oktober dieses Jahres beschlossen. Laut Sozialminister Hubertus Heil (SPD) steigen dadurch die Löhne von mehr als sechs Millionen Beschäftigten.

SPD löst Wahlkampfversprechen ein

Für viele sei dies „möglicherweise der größte Lohnsprung ihres Lebens“. Mit diesem Beschluss löste die SPD ein Wahlkampfversprechen ein. Nun gilt auch in einer Sozialen Marktwirtschaft, dass letztlich jeder Beschäftigte die Kosten seines Arbeitsplatzes über seine Produktivität erwirtschaften muss.

Ist dies nicht der Fall, droht dem Arbeitgeber Insolvenz und/oder den Beschäftigten ein Verlust des Arbeitsplatzes. Fakt ist: Zu den von vielen Ökonomen lange Zeit einem Mantra gleich beschworenen Arbeitsplatzverlusten ist es durch die Einführung und mehrmalige Anhebung dieser Lohnuntergrenze nicht gekommen. Grund dürften das Augenmaß der Kommissionsempfehlungen sowie der beschäftigungsintensive Aufschwung in der vergangenen Dekade gewesen sein.

So berichtet das Handelsblatt über den Mindestlohn:

Heute hingegen trifft die anstehende, einseitig von der Politik festgelegte kräftige Anhebung der Lohnuntergrenze die deutsche Volkswirtschaft in einer höchst fragilen Lage. Eingeklemmt zwischen Inflation, Krieg, Energieknappheit, Dekarbonisierung und Lieferengpässen ist nennenswertes reales Wachstum nicht in Sicht.

Hinzu kommt der noch in dieser Legislaturperiode einsetzende massive Alterungsschub, der das bisherige Potenzialwachstum von knapp 1,5 Prozent merklich drücken wird. Der bereits heute in vielen Branchen offenkundige Arbeitskräftemangel dürfte sich daher verstärken, was auch ohne staatliche Eingriffe zu einer sukzessiven Erhöhung des Lohnniveaus geführt hätte.

Die politisch beschlossene kräftige Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober sollte daher nicht zu einem Entlassungsschub führen, wohl aber das gesamte untere und mittlere Lohngefüge verschieben. So hob jüngst ein Lebensmitteldiscounter öffentlichkeitswirksam seine niedrigste Entgeltgruppe von 12,50 auf 14 Euro Stundenlohn an.

Wie Olaf Scholz die Lohn-Preis-Spirale verhindern will

Im Wettbewerb um knappe Aushilfen und Fachkräfte werden andere Arbeitgeber nachziehen müssen, sodass es bald zu großflächigen Lohnanhebungen kommen dürfte. Der Staat hat daher mit seiner lohnpolitischen Entscheidung den Einstieg in die von Bundesbank und EZB gefürchtete Lohn-Preis-Spirale befördert.

Um solch einer Spirale vorzubeugen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) jüngst im Bundestag – in Anlehnung an ein Agreement aus den späten 1960er-Jahren – „eine konzertierte Aktion gegen den Preisdruck“ angekündigt.

Prof. Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute (HRI) und Chefökonom des Handelsblatts. Er war viele Jahre Mitglied und Vorsitzender des Sachverständigenrats sowie Berater mehrerer Bundesregierungen und ausländischer Regierungen. Mehr zu seiner Arbeit und seinem Team unter research.handelsblatt.com.

Foto: Handelsblatt

Gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern will er Auswege aus der hohen Inflation, richtiger: der angebotsseitig bedingten Teuerung suchen. Es gehe um eine „gezielte Kraftanstrengung in einer außergewöhnlichen Situation“. Im Mai war die Inflationsrate in Deutschland mit 7,9 Prozent auf den höchsten Stand seit Januar 1952 geschnellt.

Scholz setzt damit auf ein Modell aus den späten 1960er-Jahre. Der damalige Wirtschaftsminister der ersten Großen Koalition, Karl Schiller, hatte Politik, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und die Bundesbank an einen „Tisch der gesellschaftlichen Vernunft“ gebeten, wie der SPD-Politiker diese Runde nannte.

Relevante Empfehlungen gab dieses offene Diskussionsforum jedoch nicht; nach den heftigen Streiks in der ersten Hälfte der 1970er wurde es später sang- und klanglos aufgelöst. Der amtierende Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und die neue DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärten sich zu konstruktiven Gesprächen bereit.

DGB-Chefin: Keine Tarifverhandlungen im Kanzleramt

Verständlicherweise wollen sie den Kanzler und seinen Vorstoß nicht verprellen. Klar sei aber auch, betonte Fahimi, „Tarifverhandlungen werden nicht im Kanzleramt geführt“.
Im Übrigen wäre solch ein runder Tisch machtlos gegenüber importierten Teuerungsschüben, wie sie Deutschland derzeit erlebt.

Die Regierung kann auf Dauer weder „Tankrabatte“ noch „Energiegeld“ für weite Teile der Bevölkerung finanzieren, sondern bestenfalls gezielt wirklich Bedürftige unterstützen. Würden die Energie- und Rohstoffpreise dauerhaft auf dem jetzigen Niveau bleiben, dürfte zwar die Inflationsrate aufgrund von Basiseffekten schon bald wieder zurückgehen.

Doch die Kaufkraftverluste und die damit verbundenen Wohlstandseinbußen blieben dauerhaft bestehen. Diese gesamtwirtschaftlichen Folgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verteilen sollte Aufgabe der Tarifpartner bleiben – und zwar in guten wie in schlechten Zeiten.

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Das sollte auch für die Festlegung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Fraglich ist nur, ob die Politik einen Weg zurück zu dem klugen Agreement von 2014 finden wird oder ob die jetzige Intervention zum Präzedenzfall wird. Man darf gespannt sein, ob die Parteien mit Mindestlohnversprechen in den nächsten Bundestagswahlkampf ziehen.

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