Flutkatastrophe Bund beschließt Flut-Soforthilfe in Höhe von 400 Millionen Euro – dabei muss es jedoch nicht bleiben

Die Länder sollen bestimmen, wofür das Geld des Bundes genau eingesetzt werden soll.
Berlin Bund und Länder wollen die Betroffenen der schweren Unwetter mit mindestens 400 Millionen Euro Soforthilfe unterstützen, wovon der Bund die Hälfte übernimmt. „Aber wenn es so ist, dass mehr gebraucht wird, dann ist es auch so, dass wir mehr Geld zur Verfügung stellen“, kündigte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch nach der Sitzung des Bundeskabinetts an. Nordrhein-Westfalen hatte bereits angekündigt, 200 Millionen Euro bereitzustellen, in Bayern sind es 50 Millionen Euro.
Es sei wichtig, den Betroffenen „eine klare, schnelle und zügige Botschaft“ zu geben, sagte Scholz. Das Geld solle über die Länder rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden. Beim Bund soll ein Staatssekretärsausschuss unter Federführung des Finanz- und des Innenministeriums als zentraler Ansprechpartner agieren. Außerdem werde die Regierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, die der EU-Solidaritätsfonds biete.
Der Bund werde den Kommunen keine Rechnung für den Einsatz der Bundeswehr oder des Technischen Hilfswerks (THW) stellen, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Das war früher anders.“ Die schweren Unwetter hatten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern mehr als 160 Menschen das Leben gekostet und Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Seehofer sprach von einer „Tragödie, die ich in dieser Form noch nie erlebt habe“.
Für eine Schadensbilanz sei es noch zu früh, betonte der Innenminister, aber bis Ende Juli wolle man sich einen ersten Überblick verschaffen. Danach soll dann die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) über weitere Schritte und Hilfen entscheiden. Man erhalte sehr viele Solidaritätsbekundungen auch aus anderen Bundesländern, sagte Seehofer. Aber man müsse dann sehen, ob die Anfang August noch Bestand haben.
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Nach dem Hochwasser 2013 wurden sechs Milliarden Euro abgerufen
Nach den schweren Hochwassern im Jahr 2013 hatten Bund und Länder einen temporären Fluthilfefonds aufgelegt, aus dem bisher rund sechs Milliarden Euro abgerufen worden sind. Bei den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten werde es dann beispielsweise um die Frage einer Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden gehen, sagte Scholz. Das allein werde aber nicht reichen.

Die Minister wollen die Opfer der Hochwasserkatastrophe unterstützen.
Wie das Handelsblatt aus Länderkreisen erfuhr, ist auch ein dauerhafter Fonds im Gespräch, aus dem Wiederaufbauleistungen nach Naturkatastrophen finanziert werden können. Scholz sagte, man brauche eine Lösung, damit nicht immer alles „ad hoc“ entschieden werden müsse.
Scholz wie Seehofer gehen davon aus, dass allen Betroffenen unbürokratisch geholfen wird – unabhängig davon, ob sie versichert waren oder nicht. Allerdings hatte die Ministerpräsidentenkonferenz 2017 beschlossen, dass Flutopfer nur in Härtefällen unterstützt werden sollen, beispielsweise wenn ein Versicherungsschutz durch den Versicherer abgelehnt wurde oder unzumutbar teuer gewesen wäre.
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Über die Frage müssten letztlich die Ministerpräsidenten entscheiden, sagte Scholz. Aber er habe alle so verstanden, dass sie „nicht Prinzipien zum Grundsatz ihrer Entscheidungen machen“, sondern helfen wollten. „Es darf keine Individualisierung von Risiken geben, die die gesamte Menschheit mitverursacht hat“, betonte der Finanzminister.
Seehofer sagte, die Menschen zahlten ja Steuern dafür, dass ihnen im Krisenfall geholfen werde: „Nicht alles ist versicherbar.“ In Bayern sei es nach der letzten Flutkatastrophe so gewesen, dass Versicherungsleistungen mit staatlichen Zahlungen verrechnet wurden.
Scholz kündigte an, dass der Bund selbstverständlich für die Schäden an Infrastruktur des Bundes, also beispielsweise an Autobahnen und Bahnstrecken aufkommen werde. Allein die Deutsche Bahn geht von mindestens 1,3 Milliarden Euro Schaden aus.
Beim Wiederaufbau profitiere man von den Planungsbeschleunigungsgesetzen der zurückliegenden Jahre, betonte Scholz. Wenn irgendwo eine Schule neu aufgebaut werden müsse, brauche man kein neues Planfeststellungsverfahren.
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Komisch, in anderen verschiedenen Medien steht was von 200 Mio.