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Klimaklagen Deutsche Umwelthilfe: „Der weltweite Verbrennerausstieg muss bis 2030 erfolgen“

Umweltverbände drohen den Autokonzernen mit Klagen, wenn der CO2-Ausstoß nicht gesenkt wird. Die Autoindustrie will sich mit allen Mitteln verteidigen.
03.09.2021 - 13:09 Uhr 7 Kommentare
Die Umweltverbände kritisieren ein fehlendes Ausstiegsdatum für Verbrennungsmotoren.  Quelle: REUTERS
Jürgen Resch

Die Umweltverbände kritisieren ein fehlendes Ausstiegsdatum für Verbrennungsmotoren. 

(Foto: REUTERS)

Düsseldorf Ein paar Wochen Gnadenfrist haben die Autokonzerne von den Umweltschützern noch bekommen. „Aber wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, reichen wir Klage ein. Die Unterlagen sind fertig, und wir sind startbereit“, betonte Remo Klinger am Freitagmorgen in Berlin.

Der Rechtsanwalt vertritt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Vorgehen gegen die Autokonzerne Mercedes-Benz und BMW sowie den Öl- und Gaskonzern Wintershall DEA. Die Klimarechtlerin Roda Verheyen vertritt Greenpeace gegen Volkswagen. Auf einer Pressekonferenz am Freitag äußerten sich die Umweltverbände zu den Details der geplanten Klimaklagen gegen die deutsche Autoindustrie. 

Am Donnerstag hatten die Ökoverbände angekündigt an Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW sogenannte „klimaschützende Unterlassungsansprüche“ zu verschicken. In den Schreiben geben die Verbände den Autobauern ein paar Wochen Zeit, um sich zu verpflichten, ab 2030 keine „Pkw und leichten Nutzfahrzeuge“ mit Verbrennungsmotor mehr in den Markt zu bringen.

Das Ausstiegsdatum haben die Kläger aus Studien von Wissenschaftlern und Experten berechnet. Es orientiert sich an dem verbleibenden CO2-Budget für die Unternehmen, insofern man sich noch im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens befinden würde. Dafür müsste Volkswagen seinen CO2-Fußabdruck bis 2030 um mindestens 65 Prozent senken. Ziele, die keiner der drei Autobauer bislang auch nur ansatzweise anpeilt.

Die reagierten am Freitag unterschiedlich auf die drohenden Klimaklagen. „Wir sehen keine Grundlage für einen Unterlassungsanspruch“, teilte ein Daimler-Sprecher auf Anfrage des Handelsblatts mit. Sollte es zu einer Klage kommen, werde man sich dagegen „mit allen juristischen Mitteln verteidigen“.

Auch Volkswagen ließ durchblicken, dass man sich nicht unter Druck setzen lassen will. Den zugestellten Schriftsatz wolle man zunächst eingehend prüfen. „Generell halten wir diese Vorgehensweise sowie die Ankündigung einer Klageerhebung gegen ein einzelnes Unternehmen nicht für ein angemessenes Mittel zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen“, sagte ein Sprecher. Volkswagen habe sich bereits 2018 klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt und die ambitionierteste Elektrifizierungsstrategie. Bis 2025 würden 25 Milliarden Euro in die Elektromobilität investiert.

Währenddessen wich BMW den Fragen nach einer konkreten Antwort auf die Attacke der Klimaschützer aus. Ein Sprecher des Münchener Autobauers erklärte lediglich, dass BMW bisher weder eine Klageschrift noch ein Unterlassungsanspruch zugestellt wurde. Deshalb wolle man sich dazu nicht äußern. 

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BMW sieht sich selbst als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel, auch innerhalb der Automobilindustrie. „Im Sinne des Pariser Klimaabkommens bekennt sich die BMW Group zum 1,5-Grad-Ziel“, sagte der Sprecher. 

„Selbst wenn die Konzerne ihre jetzigen Klimazusagen einhalten würden – das reicht nicht“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Trotz sichtbarer Folgen der Klimakrise gebe es bei den Konzernen keine Einsicht, wirklich umzusteuern. Stattdessen verhindere man seit Jahren jede Bestrebung für mehr Klimaschutz, „das werden wir mit unseren Klagen aushebeln“. 

Dabei setzen die Umweltschützer unter anderem auf die Schadensersatzpflicht und andere zivilrechtliche Grundlagen. „Derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu vermeiden“, erklärte die Hamburgerin Roda Verheyen. Aber besonders das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte den beiden Juristen Rückendeckung geben. „Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Klimaschutz“, betonte Klinger am Freitag. 

Wegweisende Entscheidung aus Karlsruhe

Das gleiche Team um die Anwälte Verheyen und Klinger hatte im April mit einer aufsehenerregenden Klage gegen die Bundesregierung vor dem höchsten Gericht ein historisches Urteil erstritten. Das Bundesverfassungsgericht zwang die Regierung daraufhin im Eilverfahren, ihr zu lasches Klimaschutzgesetz deutlich nachzuschärfen, und machte Klimaschutz quasi zum Grundrecht. In ihrem juristischen Kampf gegen die Konzerne orientieren sich Verheyen und Klinger nach eigener Aussage aber auch stark am Klimaurteil aus den Niederlanden gegen den Öl- und Gaskonzern Shell

Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe klagen gegen Konzerne

Dort hatten mehrere Umweltorganisationen sowie mehr als 17.000 Bürger das fossile Multimilliardenunternehmen verklagt. Shell verstoße gegen die globalen Klimaziele und investiere weiter umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas. Im Mai gab der Gerichtshof in Den Haag den Klägern in einem historischen Urteil überraschend recht. Die Richter erklärten, dass die beschlossenen Maßnahmen des Unternehmens „wenig konkret und voller Vorbehalte“ seien. Um dem Urteil gerecht zu werden, muss Shell nun seine gesamte Strategie verschärfen. 

Im Falle der deutschen Autoindustrie und Wintershall hoffen DUH und Greenpeace auf ein ähnlich historisches Urteil, sollte es zu Klagen kommen. Das ist angesichts der Forderungen der Klimaschützer sehr wahrscheinlich. Während VW, Mercedes und BMW ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen und ihre Emissionen im gleichen Zeitraum um 65 Prozent senken sollen, müsste der deutsche Energiekonzern Wintershall DEA sich verpflichten, ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr zu erschließen. Das Unternehmen aus Kassel will sich auf Anfrage nicht äußern. Man wolle das Schreiben erst „sorgfältig“ prüfen, teilt ein Sprecher mit. Erdgas und auch Öl will Wintershall auf unbestimmte Zeit weiter fördern. Über CO2-Ausgleichslösungen und Speicherung sollen die direkten Emissionen bis 2030 dann trotzdem auf netto Null sinken. 

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„Der eingeschlagene Transformationsprozess ist viel zu langsam. Die Unternehmen müssen endlich auf einen Paris-konformen Kurs kommen“, fordert Greenpeace Deutschlandchef Martin Kaiser. Die Umweltverbände rechnen damit, dass sich die Verfahren über mehrere Jahre hinziehen könnten, sollte es zu einer Klage kommen.

„Darauf sind wir vorbereitet“, betonte Kaiser. Finanziert werde man dabei ausschließlich von privaten Spendengeldern. 

Mehr: Greenpeace und Umwelthilfe bringen Klagen gegen deutsche Autokonzerne auf den Weg

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7 Kommentare zu "Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe: „Der weltweite Verbrennerausstieg muss bis 2030 erfolgen“"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Ja, es wird den Autokonzernen jetzt der Hals abgedreht, wenn sie nicht endlich in Richtung emmissionsfrei Gehen...dabei gibt es revolutionäre Alternativen: denn es werden selbstladende PI Cars mit unendlicher Reichweite in den nächsten 2-3 Jahren vom Indischen Automobilkonzern TATA in Zusammenarbeit mit der Berliner Neutrino Energy Group entwickelt. Neutrino Technologie wird unsere Zukunft positiv wandeln. Der einstige BundesVerkehrsminister a.D., Prof. KRAUSE veröffentlichte dazu kürzlich: "Das ewige Licht - Der Beginn eines neuen Zeitalters" Er begründet eindringlich, die günstigste und sauberste Variante der Energienutzung basiert auf Neutrino Technologie. Eine mobile und dezentrale Energienutzung über die Neutrinovoltaic kann jetzt möglich werden, denn sie wird die Photovoltaik ergänzen und ablösen, denn sie kann auch in vollkommener Dunkelheit Energie wandeln. Die Patente der Berliner Neutrino Energy Group sind bereit. Die Einführung der Neutrinovoltaik zur Gewinnung von elektrischem Strom unter dem Einfluss verschiedener elektromagnetischer Strahlung, einschließlich hochenergetischer kosmischer Neutrinos basiert auf neueste Forschungsergebnisse. Die auf Neutrinovoltaik-Technologie basierenden DC-Neutrinoquellen sind sehr kompakt und wetterunabhängig, erzeugen in einem Grundmodus 24h x 365 Tage Strom und können in Gerätegehäuse oder sogar in Elektroautos eingebaut werden. Mobile, dezentrale Haushaltsenergie und unendliche Reichweite für die Elektromobilität. Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften hatte bereits im Januar 2021 in einer von Daimler Benz beauftragten Studie die Effizienz der Technologie und die im Patent deklarierten Eigenschaften der "Neutrino-Voltaik" bestätigt.

  • „Selbst wenn die Konzerne ihre jetzigen Klimazusagen einhalten würden – das reicht nicht“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch
    Resch bedankte sich auch bei seinen AMERIKANISCHEN FREUNDEN für die Unterstützung als die amerikanischen Gerichte die Strafe für Volkswagen verkündeten - früher nannte man so etwas "Nestbeschmutzer".
    Wenn man zudem bedenkt, dass sich die DHU aus Steuermitteln finanziert und zudem ein Abmahnverein ist, der auch bei privaten Bürgern schnell eine Bescheid verschickt mit mehreren Hundert Euro Mahnkosten, nur weil sie eine Kleinigkeit bezüglich irgendwelcher rechtlichen Vorschriften übersehen haben.
    Das sagt alles über den Verein.
    Bravo, liebe deutsche Automobilindustrie, dass Ihr Euch gegen die dhu wehrt!
    Klagt auf Schadensersatz - Rufschädigung oder was auch immer - macht diesem unsäglichen Verein "die Hölle heiß"!

  • diese sog. Aktivisten werden immer dreister. Warum nehmen die Gerichte eine
    derartige Klage überhaupt an. Greenpeace, DHU, Bund, diese NGOs leben von Steuermitteln und Spd, Grüne und Gerichte schieben diesen Millionen zu, obwohl sie in
    Deutschland nur Schaden anrichten.
    Das nennt man Gerechtigkeit, die einen zahlen und die anderen schöpfen nur ab.

  • Herr H. Lehndorfer: Diesen Herrschaften ist das Klima so egal wie sonst was. Das Klima, Feinstaub, CO2 etc.,etc, ist der Vorwand aus jeder möglichen Quelle soviel Geld raus zu pressen wie es nur geht. Was Greenpeace mittlerweile für eine kriminelle Vereinigung ist hat sich bei den letzten Aktionen gezeigt, nach denen diese "Aktivisten" jetzt vor Gericht stehen oder schon verurteilt sind. Herr Resch und sein Verein -denn es ist nur ein Verein- ist ein Erpresser der sich an den, leider möglichen, Dummheiten unserer Rechtsprechung und des Verbandsklagerechts bereichert. All die Feinstaub und Diesel Klagen der Herrschaften haben sich im Nachhinein als falsch , konstruiert und zumindest las reine Abzocke erwiesen. Die Feinstaubgehalte der damals hochgespielten Gegenden haben sich auch letztes Jahr als ein signifikant reduziertes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen war nicht verändert. Nur hat deswegen keiner die DUH deswegen angegriffen. Die Meldungen dazu waren auch schnell aus den Medien verschwunden.

  • Sind Herr Resch von der DUH und Herr Kaiser von Greepeace von allen guten Geistern verlassen? Sind beide von ihrer Mission, den Temperaturanstieg zu verhindern, so sehr besessen, dass sie sie ohne Rücksicht auf Verluste durchziehen wollen, auch wenn dadurch die deutsche Autoindustrie vernichtet wird und wir unseren Wohlstand verlieren. Wenn in vielen Ländern auch nach 2035 noch Pkws mit Verbrennungsmotoren unterwegs sind, ist es für den weltweiten CO2 -Ausstoß ohne Belang, wenn Daimler, BMW und VW auf Verbrenner verzichten.
    Im Übrigen ist nach meiner Überzeugung Klimaneutralität ohnehin eine Illusion. 2019 betrug der Anteil regenerative Energieträger an dem gesamten Energieverbrauch Deutschlands nur 15 Prozent (Windenergie und Photovoltaik nur 5 Prozent). Woher sollen die restlichen 85 Prozent kommen? Ohne drastische Energieeinsparung ist dies nicht zu machen. Dies würde Deutschland nicht verkraften; eine Deindustrialisierung wäre unabwendbar. Wir können nicht mehr zurück ins 18. Jahrhundert!

  • Eine der größten Dummheiten, die deutsche Politiker in die Welt gesetzt haben, ist das Verbandsklagerecht.
    Jeder Hinz und Kunz kann mit diesem Vehikel die Gesellschaft vor sich her treiben und ohne Mandat Politik betreiben. Einfach gruselig!
    Setze die DUH mal mit den GRÜNEN gleich, dann wären das 17% der wählenden Bevölkerung, die so etwas eventuell befürworten. Und der ganze Rest kann sich wegen dem Verbandsklagerecht nicht wirklich wehren.

  • Warum schreibt denn keiner, das die Deutsche Umwelthilfe weder eine Behörde, noch ein Ministerium ist, sondern ein PRIVATER VEREIN

    Ähnlich geführt wie ein Anglerverein oder ein Kegelclub oder noch besser wie ein indisch angehauchter Yogaclub.

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