Managerhaftpflicht: Das Risiko für Vorstände und Aufsichtsräte steigt
Unternehmen sind mit ihren D&O-Policen oft unzufrieden.
Foto: GettyKöln. Sage und schreibe 291 Millionen Euro verlangte der Ruhrkonzern Thyssen-Krupp von seinem ehemaligen Angestellten Uwe Sehlbach. Gewiss, der für die Konzerntochter GfT Gleistechnik zuständige Manager hatte ein gutes Einkommen.
Doch natürlich hätte er die gigantische Forderung niemals begleichen können – selbst wenn er mitverantwortlich für das Schienenkartell gewesen wäre, wie Thyssen-Krupp behauptete. Genau dieser Vorwurf war Grundlage einer Megaklage. Sehlbach hat eine Beteiligung an dem Kartell, in dem Preise und Mengen auf dem deutschen Schienenmarkt abgesprochen wurden, stets zurückgewiesen.
Im Januar 2022 verglichen sich die Parteien außergerichtlich. Neun Jahre lang hatten sie gestritten. Das Ergebnis fiel gemessen an der Forderung des Konzerns äußerst dürftig aus. Weniger als zehn Prozent des geforderten Schadensersatzbetrags sollen geflossen sein. Sehlbach kann die Einigung als vollen Erfolg verbuchen. Er selbst musste keinerlei Eigenanteil leisten.
Der Fall Thyssen Krupp: Managerhaftung ist eine Grundsatzfrage
Viele Rechtsexperten hatten gehofft, dass der Fall Geschichte schreiben wird. Es ging um eine Grundsatzfrage: Müssen potenziell verantwortliche Manager Geldbußen aus Kartellverstößen übernehmen? Das Bundesarbeitsgericht blieb die erhoffte Antwort schuldig.
Der Fall ging zurück an das Landesarbeitsgericht. Es folgte der außergerichtliche Vergleich. „Ein richtungsweisendes höchstrichterliches Urteil steht damit weiter aus“, bedauert Viola Sailer-Coceani. Sie ist Partnerin der Kanzlei Hengeler Mueller und auf gesellschaftsrechtliche Streitfälle spezialisiert.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie rechtlich komplex und beratungsintensiv es ist, Manager in Haftung zu nehmen. Das liegt am schwierigen Dreiecksverhältnis zwischen Unternehmen, (ehemaligen) Vorständen oder Aufsichtsräten und Versicherern. Denn das Unternehmen als Versicherungsnehmer und der Manager als versicherte Person haben im Schadensfall unterschiedliche Interessen.
Ein seltsames Konstrukt: Die Gesellschaft sichert auf ihre Kosten Organmitglieder für den Fall ab, dass diese ihre Pflichten verletzen und der Firma Schaden zufügen.
Insbesondere bei komplexen Großschadensfällen treten D&O-Versicherer im Regelfall in die Rechtsverteidigung ein und bieten außergerichtlich meist allenfalls geringe Zahlungen an. „Neben der Haftungsfrage stellt sich auch die Deckungsfrage, da die Policen häufig Versicherungsausschlüsse enthalten“, sagt Sailer-Coceani.
Auch wenn die Gesellschaft ihre Obliegenheiten verletzt hat, sperrten sich die Versicherer in aller Regel. Ein weiteres Ausschlusskriterium sei vorsätzliches oder wissentliches Handeln der versicherten Manager.
Klare Haftungsfälle bei Managern sind selten
Bastian Finkel von der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr ist vor allem aufseiten von Versicherern tätig. Er kann nachvollziehen, dass Unternehmen mit ihren D&O-Policen oft unzufrieden sind. „Das liegt vor allem an häufig falschen Erwartungen. Die Versicherung dient in erster Linie dem Schutz ihrer Manager. Kommt es zum Schadensfall, werden diese sich in aller Regel gegen die Vorwürfe wehren“, sagt Finkel. Einige Unternehmen tun sich damit schwer. Sie wollen nicht einsehen, dass sie Beiträge für eine Versicherung zahlen, die sich auf den ersten Blick gegen sie wendet.
Dass Versicherungen häufig nicht ohne Weiteres einen Schaden anerkennen, liegt laut Finkel daran, dass klare Haftungsfälle sehr selten sind. „Fast immer geht es um Fragen, die nicht eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Mit ihren Maximalforderungen setzen sich Unternehmen fast nie durch“, berichtet Finkel.
Wenn Versicherungen am Ende nur einen Bruchteil zahlen, sei das gegenüber Aktionären und der Öffentlichkeit nur schwer zu verkaufen, wenn vorher astronomische Zahlen als vermeintliche Schäden kommuniziert wurden.
Trotz aller Kritik ist die D&O-Versicherung heute in deutschen Unternehmen Standard. Kaum ein Manager würde wohl einen Vertrag ohne eine solche Police unterschreiben – zu groß wäre die Gefahr, das eigene Vermögen zu verlieren. „Die Risiken für Führungskräfte für mögliche Fehler in Anspruch genommen zu werden, sind seit den 1990er-Jahren immer weiter gestiegen. Das gilt für Vorstände und für Aufsichtsräte“, sagt Sailer-Coceani.
Jüngst sorgte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm im Fall Arcandor für Aufsehen in Aufsichtsratskreisen. Das Gericht urteilte, dass Aufseher es versäumt hatten, Arcandor-Vorstände rechtzeitig auf Schadensersatz zu verklagen. Sie hatten die Ansprüche verjähren lassen. „Der Senat hält Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von bis zu 53,6 Millionen Euro für begründet“, teilte das Gericht mit. Offen ist, was letztlich in die Kassen des Insolvenzverwalters fließt und wer welchen Anteil beisteuert.
VW zeigt: Im Ernstfall wird gedealt
Im Ergebnis kommt es im Ernstfall meist zu einer großen Kungelei zwischen den Versicherern, Managern und den Unternehmen. Zuletzt ließ sich das beim Volkswagen-Konzern beobachten. Der Dieselskandal hat den Autobauer bis heute deutlich über 30 Milliarden Euro gekostet. Es stellte sich schnell die Frage, ob Vorstände den Skandal hätten verhindern können und ob sie ihre Pflichten verletzt haben.
Volkswagen beauftragte zum Beispiel die Kanzlei Gleiss Lutz mit der Begutachtung, die Jahre in Anspruch nahm. Der Autobauer sprach von der „mit Abstand umfangreichsten und aufwendigsten Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte“.
Das Ergebnis war ebenfalls rekordverdächtig: Rund 288 Millionen Euro erhielt Volkswagen von Versicherern und Managern als Ersatz für Schäden aus dem Dieselskandal. Die Manager, die während der Dieselaffäre Verantwortung trugen, steuern knapp 18 Millionen Euro bei.
Den Löwenanteil von 11,2 Millionen Euro zahlt Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Von Rupert Stadler, dem einstigen Frontmann von Audi, kommen gut vier Millionen Euro. Nie gab es in Deutschland eine höhere Zahlung in einem Haftpflichtfall.
Auf Manager kommen neue Risiken zu
Ganz neue Risiken ergeben sich laut Sailer-Coceani aus den höheren Umwelt-, Klima- und Sozialstandards, die Unternehmenslenker beachten müssen. Aktuell beschäftigt viele Firmen auch der Angriff Russlands auf die Ukraine. Dürfen sich Unternehmen nun aus dem Russlandgeschäft zurückziehen? Und wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?
Daneben gibt es neue gesetzliche Anforderungen wie etwa das Lieferkettengesetz. Verstöße können für die Unternehmen teuer werden – und damit auch für Manager. „Das sind alles Themen, mit denen Konzerne derzeit zu uns kommen“, berichtet Sailer-Coceani.
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Auch Bastian Finkel prognostiziert, dass vor allem Probleme mit Lieferketten zu D&O-Haftungsfällen führen könnten. Wenn Lieferketten reißen, führt das häufig zu großen Umsatzeinbußen. Künftig würden folgende Fragen gestellt: „Hätte ein Vorstand das vorhersehen können? Hätte er bessere Vorkehrungen treffen müssen, um die Schäden zu vermeiden oder zu verringern? Der rechtlich eigentlich unzulässige „Rückschaufehler“ wird uns dabei häufig begegnen“, sagt Finkel und zitiert das Motto: „Hinterher ist man immer schlauer.“
Versicherung: Managerhaftung weiter Thema
Daneben beschäftigen auch Schäden aus Hackerangriffen die Branche. „Die Schäden sind häufig gewaltig. Vorstände, die keine Vorkehrungen treffen, um das Risiko zu minimieren oder für hinreichenden Versicherungsschutz sorgen, könnten im Schadensfall in Zukunft in den Fokus geraten“, sagt Finkel.
Das Problem: Die Versicherungen reduzieren ihr Engagement. „Heute ist kaum noch ein Versicherer bereit, mehr als 15 Millionen Euro Deckung anzubieten. Das liegt vor allem an den immer noch steigenden Schadenszahlen. Das Risiko, von einem Hackerangriff getroffen zu werden, war nie höher“, sagt Johannes Behrends, Experte für Cyberrisiken beim Versicherungsmakler Marsh. Das Thema Managerhaftung – soviel ist sicher – hat auch in Zukunft Konjunktur.