Öffentliche Aufträge: Der Bund erhebt keine Daten zur Tarifbindung
Die Erkenntnisse sind bisher dürftig, welche Rolle die Tariftreue bei der Auftragsvergabe spielt.
Foto: dpaBerlin. Wenn Angela Merkel über die Sozialpartnerschaft in Deutschland redet, hebt sie meist auch den Wert von Tarifverträgen hervor. „Die Tarifbindung zu stärken ist eine der Aufgaben, der ich mich verpflichtet fühle“, sagte die Kanzlerin Anfang des Jahres in ihrem Video-Podcast.
Da läge es doch nahe, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangeht und Aufträge nur an Unternehmen vergibt, die Tarifverträge anwenden. Würden auch Länder und Kommunen entsprechend handeln, wäre das ein starker Impuls für die von Merkel beschworene Stärkung der Tarifbindung.
Denn nach Schätzungen der EU-Kommission und der Industrieländerorganisation OECD vergibt die öffentliche Hand in Deutschland jährlich Aufträge im Wert von mehr als 500 Milliarden Euro.
Wie groß das Volumen tatsächlich ist und inwieweit soziale Kriterien wie die Tarifbindung bei der Vergabe eine Rolle spielen, ist der Bundesregierung allerdings gar nicht bekannt. Die „auf der Basis der bisherigen statistischen Pflichten erhobenen Daten“ gäben „ein nur sehr unvollständiges und wenig valides Bild zu den öffentlichen Aufträgen“, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser, die dem Handelsblatt vorliegt.
So weist das Ministerium für 2018 nur öffentliche Aufträge im Gesamtvolumen von knapp 65 Milliarden Euro aus, davon rund zwölf Milliarden vom Bund. Eine allgemeine bundesweite Vergabestatistik, deren Grundstein 2016 mit der Vergaberechtsreform gelegt wurde, befindet sich noch im Aufbau. Die Erfassung erster Daten soll voraussichtlich im Herbst beginnen.
Ernüchternde Datenlage
Entsprechend dürftig sind auch die Erkenntnisse, welche Rolle die Tarifbindung bei der Auftragsvergabe spielt. Vom Staat beauftragte Unternehmen seien verpflichtet, ihren Beschäftigten tarifliche Branchenmindestlöhne nach dem Entsende- und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu zahlen, schreibt das Wirtschaftsministerium. Und es habe keine Hinweise, „dass diese verpflichtende Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verletzt würde“.
Allerdings sind durch das Entsende- und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nur wenige Branchen erfasst, etwa das Baugewerbe und die Zeitarbeit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deshalb schon lange ein Tariftreuegesetz des Bundes, das branchenunabhängig die Anwendung von Tarifverträgen zum zwingenden Kriterium für die Auftragsvergabe macht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstützt dies.
Angesichts des gewaltigen Volumens dürften staatliche Aufträge nicht an Unternehmen gehen, „die Dumpingangebote unterbreiten können, weil sie sich nicht an Tarifverträge halten“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Handelsblatt. Häufig müssten die Beschäftigten solcher Unternehmen ihren Lohn dann mit Steuergeldern aufstocken lassen. „Das ist doch absurd: Der Staat fördert mit Steuergeldern die Billiglohnstrategien von Arbeitgebern und schädigt sich zudem auch noch selbst“, kritisiert Hoffmann.
Obwohl das deutsche Recht zunehmend auch politische Ziele wie Nachhaltigkeit oder Sozialstandards als Vergabekriterien anerkenne, sei der Preis „nach wie vor das vorherrschende Kriterium bei der Vergabe von Ausschreibungen“, schrieb die OECD 2019 in einem Bericht.
Ein erster Anlauf für ein Tariftreuegesetz des Bundes war 2001 gescheitet. Seither ist die Tarifbindung weiter erodiert. In knapp drei von vier Unternehmen gilt heute kein Tarifvertrag mehr. Von den Beschäftigten in Westdeutschland arbeiten noch 53 Prozent nach einem Branchen- oder Firmentarif, im Osten sind es 45 Prozent.
Im Januar hatte DGB-Chef Hoffmann im Handelsblatt-Interview erklärt, man sei in ernsthaften Gesprächen mit dem Kanzleramt über Tariftreueklauseln bei der öffentlichen Auftragsvergabe – auch wenn Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) „ein wenig bremst“. Auf die Linken-Anfrage wollte sich dessen Haus nicht konkret zum Stand der Dinge äußern. Man sei „in ständigem Austausch über aktuelle arbeitsmarktpolitische Fragen“.
Ganz oben auf der Agenda steht das Tariftreuegesetz schon deshalb nicht, weil es nicht im Koalitionsvertrag von Union und SPD auftaucht. Dort haben die Parteien aber vereinbart, die Bildung von Betriebsräten zu erleichtern. Auch hier ist allerdings bisher nichts passiert.
Er warte auf den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil, sagt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Uwe Schummer (CDU). „Denn dort, wo betriebliche Mitbestimmung funktioniert, da ist auch die Tarifpartnerschaft stark.“
Bewegung in den Ländern
Mehr Bewegung als im Bund gibt es in den Ländern. Dort sind Bestrebungen zu erkennen, soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe stärker zu berücksichtigen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2015 entsprechende Regelungen für europarechtskonform erklärt hatte, gibt es in sechs Bundesländern spezifische Vergabemindestlöhne, die teils deutlich über den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro brutto pro Stunde hinausgehen.
In Brandenburg hat die zuständige Kommission im Juni vorgeschlagen, Landesaufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens 13 Euro pro Stunde zahlen. Derzeit liegt die Untergrenze bei 10,68 Euro. Die Kommission begründete ihren Vorstoß unter anderem mit der Zielsetzung, Altersarmut zu verhindern.
In Berlin sieht die im April in Kraft getretene Novelle des Vergabegesetzes einen Mindestlohn von 12,50 Euro vor. Außerdem müssen Auftragnehmer mit Sitz im Inland ihren Beschäftigten das Tarifgehalt zahlen, das für das jeweilige Gewerbe in Berlin gilt. Thüringens Vergabegesetz sieht eine branchenunabhängige Tariftreueklausel vor.
Solche Beispiele sollten Schule machen – auch im Bund, findet der Linken-Abgeordnete Meiser: Die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe dürfte durch die geplanten milliardenschweren Corona-Investitionsprogramme weiter zunehmen, sagt er. „Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung seit Jahren hinter den europarechtlichen Möglichkeiten zurückbleibt, um im Rahmen der öffentlichen Austragsvergabe das Tarifvertragssystem und andere soziale Standards zu stärken.“